seitenschwellerbeleutung doch erlaubt??

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Daniel206

seitenschwellerbeleutung doch erlaubt??

Beitrag von Daniel206 » Di 24.06.03 13:06

Sers,das thema wurde bestimmt schon öffter angesprochen,aber ich habe in einem Tuninghelft einen artikel gefunden in dem steht,dass seitenschwellerbeleutung erlaubt sind und zwar in der mercedes S-Klasse,die auf türöffene bzw auf fernbedienung die LEDs an gehn!!!sind die doch erlaubt??

André

Naja, nicht wirklich...

Beitrag von André » Di 24.06.03 13:50

Bei den Mercedes bzw. Brabus, die das verbauen, ist das serienmäßig drinnen und nicht mit ein paar plastikhaltern drangeklipst...


Außerdem haben die klassischen Neon-Röhren kein E-Prüfzeichen, das heißt du darfst sie auch nicht am auto "dran" haben. (Gibts ne neue Regelung seit 01.06.2003...


Desweiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Mercedes/Brabus-Beleuchtungen während der Fahrt angehen bzw. erlaubt sind.


Noch was: Meines wissens sind diese Beleuchtungen weiß und nicht blau, aber ob das soviel zu sagen hat, weiß ich nicht.


Ich weiß nur, dass du die klassischen Unterbodenbeleuchtungen (Neonröhren) egal in welcher Farbe legal vergessen kannst.


Wenn dir so ein Teil auf der Autobahn abfliegt und du verursachst nen Unfall hast du keinen Versicherungsschutz und wirst dein Leben nicht mehr Glücklich ...


Soviel nur dazu


Gruß


André

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DerAusgrenzer
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Jawohl sehr vernüftiger Beitrag...

Beitrag von DerAusgrenzer » Di 24.06.03 13:56

...also ich denke mal, wenn die Beleuchtung erst mit dem Öffnen der Tür angeht, ist das schonmal die richtige Richtung. Kann schon sein, dass das Werksseitig anders gehandelt wird (Befestigung, Lichtquelle usw.) und deshalb erlaubt sein könnte.


Zu dem Abfallen, wenn ich über so ein Teil fahr --> den verklag ich bis nach KA vors Bundesverfassungsgericht ^^.


Gruß Thorsten

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obelix
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alles fliesst....

Beitrag von obelix » Di 24.06.03 15:06

wie der schwabe sagt:-)))


zum ersten ist das nicht farbig sondern weiss.


und es wird ein tüv-gutachten dafür geben


und es ist von ner renommierten firma


und es leuchtet ned während der fahrt


im gegensatz hierzu, die ganze unterbodenbeleuchterei:


nicht geprüft


farbig


privat angebastelt


ist ne showbeleuchtung und keine ausstiegsbeleuchtung


soweit mal das thema...


von hella (bmw) wird in nächster zeit eine innenraumbeleuchtung (fussraum) in farbe kommen.


das wird natürlich zulässig sein, wohingegen deine neons oder auch normale glühlampen, wie ich


sie drin habe, nach wie vor verboten sein werden.


die welt ist schlecht.


übrigens gibt es von hella bereits längere zeit das sogenannte sourround-light zum ankleben.


das ist auch ne ausstiegsbeleuchtung, die ist sogar erlaubt. aber eben ned blau und nur an einer


stelle unter den türen. auch warnleuchten in den türen, die rot leuchten beim öffnen sind erlaubt -


wenn sie ein prüfzeichen haben.


naja, shit happens...


irgendwann werden meistens impulse aus der tuningscene in die serie einfliessen. man denke an den


bösen blick und sehe sich die neuen golf und audi-protos an...


und jetzt ist es eben die schwellerbeleuchtung.


gruss


obelix

André

In einem Punkt stimme ich nicht mit dir überein, Herr Schwabe ;-)

Beitrag von André » Di 24.06.03 16:48

Meiner Kenntnis nach darfst du deinen Fußboden ausleuchten, wie du willst, mann darf es nur nicht nach außen hin sehen. Wenn ich da an meine dezente Fußbodenbeleuchtung mit blauen röhren denke, hat noch nie ein grüner Freund was dagegen gesagt... (bei mir schluckt aber auch der schwarze Teppich einiges)


Aber wie so oft gehen da ja auch die Rechtswege auseinander ;-)


Gruß aus dem schönen Frankenland :-)


André

André

Hart, Härter, DerAusgrenzer *loooool* (o.t)

Beitrag von André » Di 24.06.03 16:55

kein Text

heiko

re: Jawohl sehr vernüftiger Beitrag...

Beitrag von heiko » Di 24.06.03 19:32

von mir aus kannst du ja bis vors bundesverfassungsgericht ziehen, aber sinnvoller wär das ganze wenn schon beim bundesgerichtshof aufgehoben...

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njet...

Beitrag von obelix » Di 24.06.03 20:34

es geht ned drum, ob es nach aussen sichtbar ist.


es geht darum, dass du durch das licht abgelenkt wirst (der deutsche tüv ist sehr besorgt um seine


autofahrer...)


genauso wie bei den beleuchteten schlathebelknöpfen.


und weil die beleuuchtungen in aller regel keine e-zeichen tragen ist es gleich doppelt verboten...





obelix


jaja, ich weiss, dvd-monitore sind nicht verboten...


aber du darfst ja auch ned schaun während der fahrt:-)

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Oh hat da einer Fachwissen ? -- RESPEKT

Beitrag von DerAusgrenzer » Di 24.06.03 21:41

Gruß Thorsten

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monitor

Beitrag von pongi » Di 24.06.03 21:41

zwar dürfen die lieben kleinen auf dem rücksitzen bugs bunny schauen oder der beifahrer ps2 zocken. und selbst als fahrer darf man die anderen verkehrsteilnehmer stören/blenden/ablenken: navisystem *gg*


aber der monitor hat ja ein Ezeichen. gut das meine leuchten im kofferraum montiert sind und nur dann angehen wenn der kofferraum offen ist keine ezeichen tragen und somit illegal sind. ist das nicht eine tolle welt in der wir leben?


matthias *eslebediebürokratie!*

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