Standlcht beim Fahren erlaubt ?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Siggi206

Standlcht beim Fahren erlaubt ?

Beitrag von Siggi206 » Mi 25.06.03 14:10

Ist das fahren mit normalen Standlicht erlaubt ??


Also keine farbigen LEDs!

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re: Standlcht beim Fahren erlaubt ?

Beitrag von Timon » Mi 25.06.03 14:12

>Ist das fahren mit normalen Standlicht erlaubt ??


>Also keine farbigen LEDs!


Hallo,


eindeutig nein:


§17 STVO:


(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.





Gruss


Frank

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Wieso heißt es wohl STANDlicht?! (o.T.)

Beitrag von Fant » Mi 25.06.03 14:12

>Ist das fahren mit normalen Standlicht erlaubt ??


>Also keine farbigen LEDs!

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in Ö seit 1.5. erlaubt :-) (o.t)

Beitrag von RCC1 » Mi 25.06.03 14:39

kein Text

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Ich fahr ja net nur mit Standlicht.Hab ja noch die Nebler an ;-) (o.t)

Beitrag von 6|_oo7 » Mi 25.06.03 14:39

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re: Ich fahr ja net nur mit Standlicht.Hab ja noch die Nebler an ;-) (o.t)

Beitrag von Timon » Mi 25.06.03 14:42

Mh, ich das geht in die Richtung Antwort, die ich erwartet habe *fg*


Ich dachte allerdings, dass die Antwort kommt, dass man mit Standlicht fahren darf, wenn man das Abblendlicht noch dazu schaltet... :)


Gruss


Frank

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*ggggg* (o.t)

Beitrag von 6|_oo7 » Mi 25.06.03 14:44

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alf106

das ist ja erst recht net erlaubt

Beitrag von alf106 » Mi 25.06.03 14:46

... glaube das brauch ich nichts mehr dazu sagen oder erklären wann Du so fahren darfst.


Ich denke wenn man nur mit Standlicht fährt, kann man eigentlich net so richtig bestraff werden. Weil sie müsseb einen ja erst mal nach weißen können das man mit absicht Standlich an hat, es könnte ja auch nuch ausversehen an sein......


MFG

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Und dann ist das Standlicht noch blau *gggg* (o.t)

Beitrag von 6|_oo7 » Mi 25.06.03 14:49

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re: das ist ja erst recht net erlaubt

Beitrag von Timon » Mi 25.06.03 14:51

>Ich denke wenn man nur mit Standlicht fährt, kann man eigentlich net so richtig bestraff werden. Weil sie müsseb einen ja erst mal nach weißen können das man mit absicht Standlich an hat, es könnte ja auch nuch ausversehen an sein......


Das interessiert im Zweifel keinen. Ein Bekannter ist mit NSW und Abblendlicht gefahren (die Nebler waren da aber wirklich ausversehen an, er hat das 306-Drehrad und den Wagen neu gehabt) und da haben die Polizisten das auch als Ausrede hingestellt.


Aber was hilft, ist sich blöd stellen. Das habe ich mal gemacht, war nicht weiter schwer *g*, auch mit so einem 306er. Rausgewunken worden und beim Licht ausmachen gleich unauffällig den Ring von den NSW wieder zurückgedreht. Der Polizist hat mich wieder Licht anmachen lassen und nach vorne gewinkt. Die NSW waren da aber wieder aus. Ich habe ihm dann die Technik erklärt und das es ausversehen war und das es nie wieder vorkommt und das der Wagen gerade neu gekauft ist...dieses Mal hat er mir das geglaubt *g*


Aber ansonsten ist natürlich falsch und kostet Geld...


Gruss


Frank


>MFG

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