Grundlagen zur TÜV eintragung

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Chris

Grundlagen zur TÜV eintragung

Beitrag von Chris » So 13.07.03 11:36

Also ich bin mal wieder so am grübeln und da sind mir so ein paar Fragen gekommen:


Genügt das wenn man mit der Einbaubestätigung vom TÜV herumfährt, oder solle man alles in den FS und/oder FB eintragen lassen ?


Warum trägt man manche Dinge nur in FS ein und manchmal will der TÜV das man es auch in den FB einträgt ?


Braucht man das TÜV-Teilegutachten für ein Produkt irgendwann nochmal oder ist die Sache abgeschlossen sobald man eine Einbaubestätigung vom TÜV bekommen hat ?


Welche Umbauten sollte man der Versicherung mitteilen ?


So die Fragen sind mir jetzt eingefallen.


Danke :)

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Kris
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ganz einfach ....

Beitrag von Kris » So 13.07.03 12:00

.... es gibt sog. ABEs und EWG-betriebserlaubnisse für bauteile, die nicht tüv-abgenommen werden müssen, d.h. man verbaut das teil und führt die ABE oder EWG-BE mit sich und gut ist. die ABE des autos wird durch die zusätzlichen ABEs erweitert und bleibt bestehen.


bauteile, die ein tüv-gutachten besitzen, müssen auch vom tüv eingetragen werden, denn in dem moment, wo sie verbaut werden, erlischt erstmal die ABE des autos, die tüv-abnahme und eintragung stellt die ABE des autos wieder her.


dabei läuft es immer so, dass der tüv änderungen in den fahrzeugbrief einträgt und man die eingetragenen sachen samt tüv-bericht dann bei der zulassungsstelle ins fahrzeug-zentralregister in flensburg einschreiben lässt. der fahrzeugschein wird dann von der zulassung eingezogen und ein neuer, aktueller ausgestellt.


der schein ist ohnehin nur ein ausweis-papier für ein zugelassenes auto, dessen eigentliche daten immer aus dem fzg.-brief stammen. in den schein wird ausser tüv-terminen GARNIX eingetragen.


lässt man sachen in den brief eintragen und vergisst es, diese durch die zulassung auch ins zentralregister einschreiben zu lassen und einen neuen schein ausstellen zu lassen, fährt man trotz in den brief eingetragener sachen OHNE ABE und kann richtig ärger bekommen. meldet man das auto ab, ohne die sachen vorher ins zentralregister eintragen zu lassen, verfallen nach 18 monaten die eintragungen im brief, ab da zählen nur noch die eintragungen im zentralregister.


grüsse, kris








>Also ich bin mal wieder so am grübeln und da sind mir so ein paar Fragen gekommen:


>Genügt das wenn man mit der Einbaubestätigung vom TÜV herumfährt, oder solle man alles in den FS und/oder FB eintragen lassen ?


>Warum trägt man manche Dinge nur in FS ein und manchmal will der TÜV das man es auch in den FB einträgt ?


>Braucht man das TÜV-Teilegutachten für ein Produkt irgendwann nochmal oder ist die Sache abgeschlossen sobald man eine Einbaubestätigung vom TÜV bekommen hat ?


>Welche Umbauten sollte man der Versicherung mitteilen ?


>So die Fragen sind mir jetzt eingefallen.


>Danke :)

Chris

re: ganz einfach ....

Beitrag von Chris » So 13.07.03 12:28

Danke das war sehr ausführlich.


Wie funktioniert das dann wenn der Brief beim "Händler/Bank ??" liegt, da das Auto auf Raten abgezahlt wird.


Ich gehe dann zum Händler und lasse den FB zum TÜV schicken und der trägt die Veränderung ein und danach lasse ich den FB zur Zulassungsstelle schicken oder wird der Händler mir den FB auch ausleihen für die Eintragung in FS

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Frank309
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ganz so einfach ist das aber nicht

Beitrag von Frank309 » So 13.07.03 12:33

>.... es gibt sog. ABEs und EWG-betriebserlaubnisse für bauteile, die nicht tüv-abgenommen werden müssen, d.h. man verbaut das teil und führt die ABE oder EWG-BE mit sich und gut ist. die ABE des autos wird durch die zusätzlichen ABEs erweitert und bleibt bestehen.


Hier stimm ich dir voll zu.


>bauteile, die ein tüv-gutachten besitzen, müssen auch vom tüv eingetragen werden, denn in dem moment, wo sie verbaut werden, erlischt erstmal die ABE des autos, die tüv-abnahme und eintragung stellt die ABE des autos wieder her.


Auch hier bin ich deiner Meinung.


>dabei läuft es immer so, dass der tüv änderungen in den fahrzeugbrief einträgt und man die eingetragenen sachen samt tüv-bericht dann bei der zulassungsstelle ins fahrzeug-zentralregister in flensburg einschreiben lässt. der fahrzeugschein wird dann von der zulassung eingezogen und ein neuer, aktueller ausgestellt.


Und hier weichen die Verfahrensweisen ab. Der TÜV schreibt bei uns nichts! in den Brief. Er stellt nur ein Protokoll der Abnahme aus. Auf diesem Protokoll steht, ob die Abnahme unverzüglich oder bei nächster Befassung mit den Papieren in Brief und Schein aufgenommen werden sollen.


>der schein ist ohnehin nur ein ausweis-papier für ein zugelassenes auto, dessen eigentliche daten immer aus dem fzg.-brief stammen. in den schein wird ausser tüv-terminen GARNIX eingetragen.


>lässt man sachen in den brief eintragen und vergisst es, diese durch die zulassung auch ins zentralregister einschreiben zu lassen und einen neuen schein ausstellen zu lassen, fährt man trotz in den brief eingetragener sachen OHNE ABE und kann richtig ärger bekommen. meldet man das auto ab, ohne die sachen vorher ins zentralregister eintragen zu lassen, verfallen nach 18 monaten die eintragungen im brief, ab da zählen nur noch die eintragungen im zentralregister.


Den obigen Auszügen zufolge trägt nämlich in Brief und Schein alles die Zulassungsstelle ein. Demzufolge kann es nicht sein, dass im Brief eine Eintragung steht, die im Schein nicht zu finden ist.


ABEs und TÜV Gutachten werden theoretisch vom TÜV nach bestandener Kontrolle eingezogen.


MfG Frank

rusty

re: ganz einfach ....

Beitrag von rusty » So 13.07.03 12:39

musst halt zur Bank gehen und dir den Brief wegen einer Eintragung aushändigen lassen. Niemals den Brief irgendwohin schicken, außer zur Bank.


>Danke das war sehr ausführlich.


>Wie funktioniert das dann wenn der Brief beim "Händler/Bank ??" liegt, da das Auto auf Raten abgezahlt wird.


>Ich gehe dann zum Händler und lasse den FB zum TÜV schicken und der trägt die Veränderung ein und danach lasse ich den FB zur Zulassungsstelle schicken oder wird der Händler mir den FB auch ausleihen für die Eintragung in FS

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hmmm ...

Beitrag von Kris » So 13.07.03 12:44

... also, ich kenne das nur so, dass der Tüv direkt in den brief schreibt. die nummer mit der bestätigung von eintragungen auf einem extra-blatt, die dann erst die zulassungsstelle einträgt, kenn ich auch, allerdings nur bei autos, die einen abgelaufenen brief hatten, sprich mehr als 18 monate abgemeldet waren. da trägt der tüv den ganzen kram in ein art technisches merkblatt um, das die zulassung dann samt altem brief einbehält und einen neuen mit allen daten austellt.


aber ansonsten trägt der tüv eigentlich immer in den brief in.


es geht wohl, dass im brief was anderes steht, als im schein. mein kumpel marco hat sich auf seinem 205 Griffe einiges eintragen lassen, 185/50/14 auf 7x14 revolution-felgen, wegen anderem abrollumfang mit tachogutachten und und und. die ganze sache hat damals fast 300 euro gekostet und der blödsack hat das nie bei der zulassungsstelle vorgelegt. als ich das auto für ihn abgemeldet hab, wollten die auf der zulassung schon richtig rumstressen, weil fahren ohne ABE etc. aber das beste: das auto ist jetzt 19 monate abgemeldet, damit sind alle eintragungen hinfälig, sprich auch die 300 euro fürn ****** gewesen ...


grüsse, kris





>>.... es gibt sog. ABEs und EWG-betriebserlaubnisse für bauteile, die nicht tüv-abgenommen werden müssen, d.h. man verbaut das teil und führt die ABE oder EWG-BE mit sich und gut ist. die ABE des autos wird durch die zusätzlichen ABEs erweitert und bleibt bestehen.


>Hier stimm ich dir voll zu.


>>bauteile, die ein tüv-gutachten besitzen, müssen auch vom tüv eingetragen werden, denn in dem moment, wo sie verbaut werden, erlischt erstmal die ABE des autos, die tüv-abnahme und eintragung stellt die ABE des autos wieder her.


>Auch hier bin ich deiner Meinung.


>>dabei läuft es immer so, dass der tüv änderungen in den fahrzeugbrief einträgt und man die eingetragenen sachen samt tüv-bericht dann bei der zulassungsstelle ins fahrzeug-zentralregister in flensburg einschreiben lässt. der fahrzeugschein wird dann von der zulassung eingezogen und ein neuer, aktueller ausgestellt.


>Und hier weichen die Verfahrensweisen ab. Der TÜV schreibt bei uns nichts! in den Brief. Er stellt nur ein Protokoll der Abnahme aus. Auf diesem Protokoll steht, ob die Abnahme unverzüglich oder bei nächster Befassung mit den Papieren in Brief und Schein aufgenommen werden sollen.


>>der schein ist ohnehin nur ein ausweis-papier für ein zugelassenes auto, dessen eigentliche daten immer aus dem fzg.-brief stammen. in den schein wird ausser tüv-terminen GARNIX eingetragen.


>>lässt man sachen in den brief eintragen und vergisst es, diese durch die zulassung auch ins zentralregister einschreiben zu lassen und einen neuen schein ausstellen zu lassen, fährt man trotz in den brief eingetragener sachen OHNE ABE und kann richtig ärger bekommen. meldet man das auto ab, ohne die sachen vorher ins zentralregister eintragen zu lassen, verfallen nach 18 monaten die eintragungen im brief, ab da zählen nur noch die eintragungen im zentralregister.


>Den obigen Auszügen zufolge trägt nämlich in Brief und Schein alles die Zulassungsstelle ein. Demzufolge kann es nicht sein, dass im Brief eine Eintragung steht, die im Schein nicht zu finden ist.


>ABEs und TÜV Gutachten werden theoretisch vom TÜV nach bestandener Kontrolle eingezogen.


>MfG Frank

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und noch was ....

Beitrag von Kris » So 13.07.03 12:50

... das ist so einfach auch nicht möglich, dass der Tüv gutachten oder ABEs einbehält, denn sie gehören ja ganz eindeutig demjenigen, der sie vorlegt. dass sich die jungs kopien machen, o.k., dass sie zur sicherheit nochmal bei den herstellerfirmen anrufen, sich bestätigungen holen, auch o.k., aber ABE oder gutachten behalten ....ganz schlechte idee, da würden wir keine freunde.


grüsse, kris


>>ABEs und TÜV Gutachten werden theoretisch vom TÜV nach bestandener Kontrolle eingezogen.


>>MfG Frank

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also ich kenne das so...

Beitrag von Aron » So 13.07.03 13:25

das wenn man den Brief bei der Dekra nicht vorlegt dann bekommt


man eine Abnahmebestätigung , hier steht drinn


bei §19 ist bei der nächsten Bearbeitung der Fahrzeugpapiere mit in


diese aufzunehmen


bei §21 sind die Umbaumaßnahmen UNVERZÜGLICH in die Papiere


einzutragen


so zumindest in Thüringen, dort wird einem auch vom TÜV/Dekra


gesagt "der Inhalt vom Brief und Schein müssen identisch sein"


ist ja auch logisch, weil ja der Fahrzeugschein die Fahrzeugdaten


vom Brief enthalten muß (zum mitführen) und da gehören nunmal


die technischen Änderungen dazu


jedoch habe ich das einmal in Bayern erlebt das der mir aufm 307


die 195er Winterräder gleich in den Brief eingetragen hat, und der


übliche Wisch halt zum mitführen, jedoch weiß ich nicht mehr welcher §


das war, kann sein das das war weil die 195er schmäler sind als


meine zugelassenen Werksräder ?


mfG,,,Aron


PS. vielleicht kanns auch sein das es zwischen den Bundesländern


Unterschiedliche Regelungen gibt? auf jeden Fall finde ich das rumgeschmiere


vom Tüv in dem Brief ne veraltete Lösung !

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und noch mehr ....

Beitrag von Frank309 » So 13.07.03 13:32

In vielen Gutachten steht, dass diese nach der Eintragung einzuziehen sind. Da hast du dann eigentlich keine Chance mehr.


Das Maximum was der TÜV bei uns mit dem Brief macht, ist etwas raus zu streichen.


Also in den Brief hat bei mir eigentlich noch kein Tüver was rein geschrieben.


Diese Uneinheitlichkeit kotzt mich an.


MfG

Gunmann

re: ganz einfach ....

Beitrag von Gunmann » So 13.07.03 18:49

>.... es gibt sog. ABEs und EWG-betriebserlaubnisse für bauteile, die nicht tüv-abgenommen werden müssen, d.h. man verbaut das teil und führt die ABE oder EWG-BE mit sich und gut ist. die ABE des autos wird durch die zusätzlichen ABEs erweitert und bleibt bestehen.


>bauteile, die ein tüv-gutachten besitzen, müssen auch vom tüv eingetragen werden, denn in dem moment, wo sie verbaut werden, erlischt erstmal die ABE des autos, die tüv-abnahme und eintragung stellt die ABE des autos wieder her.


>dabei läuft es immer so, dass der tüv änderungen in den fahrzeugbrief einträgt und man die eingetragenen sachen samt tüv-bericht dann bei der zulassungsstelle ins fahrzeug-zentralregister in flensburg einschreiben lässt. der fahrzeugschein wird dann von der zulassung eingezogen und ein neuer, aktueller ausgestellt.


>der schein ist ohnehin nur ein ausweis-papier für ein zugelassenes auto, dessen eigentliche daten immer aus dem fzg.-brief stammen. in den schein wird ausser tüv-terminen GARNIX eingetragen.


>lässt man sachen in den brief eintragen und vergisst es, diese durch die zulassung auch ins zentralregister einschreiben zu lassen und einen neuen schein ausstellen zu lassen, fährt man trotz in den brief eingetragener sachen OHNE ABE und kann richtig ärger bekommen. meldet man das auto ab, ohne die sachen vorher ins zentralregister eintragen zu lassen, verfallen nach 18 monaten die eintragungen im brief, ab da zählen nur noch die eintragungen im zentralregister.


>grüsse, kris


>


>>Also ich bin mal wieder so am grübeln und da sind mir so ein paar Fragen gekommen:


>>Genügt das wenn man mit der Einbaubestätigung vom TÜV herumfährt, oder solle man alles in den FS und/oder FB eintragen lassen ?


>>Warum trägt man manche Dinge nur in FS ein und manchmal will der TÜV das man es auch in den FB einträgt ?


>>Braucht man das TÜV-Teilegutachten für ein Produkt irgendwann nochmal oder ist die Sache abgeschlossen sobald man eine Einbaubestätigung vom TÜV bekommen hat ?


>>Welche Umbauten sollte man der Versicherung mitteilen ?


>>So die Fragen sind mir jetzt eingefallen.


>>Danke :)


Also ich verstehe nu garnichts mehr.Muss ich nun mit einer ABE noch mal zum TÜV oder nicht?Der erste Teil des Textes widerspricht ja dem zweitem eklatant....Also erlischt beim Einbau des Teils erstmal die ABE des Autos oder was?

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