>muss ich den hund bei unbegründetem verdacht, sprich bei einer allgemeinen fahrzeug und verkehrskontrolle, bei der stichprobenartig leute rausgewunken werden in meinen wagen lassen? ich meine was ist denn mit den sitzen (stichwort ledersitze), etc...?
Mh, da müsste man sich mit den Polizisten einigen, sprich Decken auf die Sitze oder sonstwas.
>oder wenn mich die polizei fragt wo ich herkomme, wo ich hinfahre? muss ich rein rechtlich gesehen auskunft geben?
Wenn du nicht gerade in einem Zollgrenzbezirk wohnst und die Polizisten Zollbeamte sind, kann man wahrscheinlich sagen, ich komme von links und will nach rechts...Betonung liegt auf kann *g*
Aber ich stelle mich auf dem Standpunkt, mit Freundlichkeit und Kooperation kommt man immer weiter...zumindest ich
Gruss
Frank