Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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hilfi
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Beitrag
von hilfi » Fr 08.08.03 10:51
Ich habe mal eine Frage, wie ihr das sieht.
Ausgangslage:
Neuwagen aus dem Ausland importiert. Dieser hat 100 % die gleiche Ausstattung wie das Schweizer Modell und wird auch im gleichen Werk wie die "schweizer Modelle" gebaut. Ebenfalls hat das Auto eine 2jährige Werksgarantie (bisher traten bei Garantiearbeiten keine Probleme beim Peugeothändler in der Schweiz auf). Bei einem Werkstattaufenthalt in der Schweiz wurde noch ein Softwareupdate gemacht (da Kaltstartprobleme). Somit ich sicher auch die "schweizer Elektronik" auf dem Wagen...
Das Serviceheft und die Bedienungsanleitung sind in deutscher Sprache.
Muss ich beim Verkauf angeben, dass es sich um ein importiertes Fahrzeug handelt? Aus meiner Sicht nein, da der Käufer keinen Nachteil hat (Ausstattung, Garantie).
Was denkt ihr?
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Asterix
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Beitrag
von Asterix » Fr 08.08.03 12:07
hi hilfi,
nicht ganz so einfach die geschichte.
das problem besteht darin, dass wenn du das auto z.B. nach deutschland einführst in der differenz der mehrwertsteuer - die muss der käufer nämlich zahlen...
wenn das alles wäre, leider hast du (oder der käufer) noch folgendes problem:
fahrzeug kommt (von deutschland aus gesehen) aus einem nicht EU-Land und somit wird zoll fällig. und wie ich die am zoll kenne nicht zu knapp...
greetz asterix
>Ich habe mal eine Frage, wie ihr das sieht.
>Ausgangslage:
>Neuwagen aus dem Ausland importiert. Dieser hat 100 % die gleiche Ausstattung wie das Schweizer Modell und wird auch im gleichen Werk wie die "schweizer Modelle" gebaut. Ebenfalls hat das Auto eine 2jährige Werksgarantie (bisher traten bei Garantiearbeiten keine Probleme beim Peugeothändler in der Schweiz auf). Bei einem Werkstattaufenthalt in der Schweiz wurde noch ein Softwareupdate gemacht (da Kaltstartprobleme). Somit ich sicher auch die "schweizer Elektronik" auf dem Wagen...
>Das Serviceheft und die Bedienungsanleitung sind in deutscher Sprache.
>Muss ich beim Verkauf angeben, dass es sich um ein importiertes Fahrzeug handelt? Aus meiner Sicht nein, da der Käufer keinen Nachteil hat (Ausstattung, Garantie).
>Was denkt ihr?
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hilfi
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Beitrag
von hilfi » Fr 08.08.03 12:37
ich habe das auto ja in deutschland gekauft und dann selber in die schweiz importiert. und ich möchte es natürlich auch wieder in der schweiz verkaufen und jetzt ist die frage, ob ich dem käufer sagen muss, dass ich das auto importiert habe.
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mgo
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Beitrag
von mgo » Fr 08.08.03 12:53
Yepp, mußt Du,
da länderspezifische Details verbaut sein können. Hab meinen Kleinen damals aus Dänemark geholt und mir wurde gesagt, aufgrund der anderen Abgaseinstufung und des geringeren Grundpreises muß ich das beim Verkauf angeben. Peugeot national stellt sich da nämlich auch manchmal mi Kulanz quer wegen Reimport. Sage ich es nicht, wäre das arglistige Täuschung (-> Wandlung, bzw. Schadensersatzforderung wäre vom Käufer dann als Option möglich) . Allerdings habe ich das von einem Vertriebs Bwl er und nicht von einem Juristen.
Mfg Heiko
>ich habe das auto ja in deutschland gekauft und dann selber in die schweiz importiert. und ich möchte es natürlich auch wieder in der schweiz verkaufen und jetzt ist die frage, ob ich dem käufer sagen muss, dass ich das auto importiert habe.