Scheibenfolien legal oder nicht

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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RCC1
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Scheibenfolien legal oder nicht

Beitrag von RCC1 » Mi 20.08.03 07:18

ha da was gefunden, ist aber nur auf Österreich bezogen,


aber ich denke mal das wird in D nicht viel ander sein :-)

Hansen Motorsport

re: Scheibenfolien legal oder nicht

Beitrag von Hansen Motorsport » Mi 20.08.03 08:31

<center><img src="http://www.hansen-motorsport.de/hms-ban ... "></center>


>ha da was gefunden, ist aber nur auf Österreich bezogen,


>aber ich denke mal das wird in D nicht viel ander sein :-)


Hi,


im Grunde gilt das so, bzw. so ähnlich, auch für Deutschland.


An den vorderen Seitenscheiben und der Windschutzscheibe dürfen grundsätzlich keine Folien (Ausnahme: Splitterschutzfolie an den vorderen Seitenscheiben) angebracht werden.


Aber es gibt dennoch eine Möglichkeit, die vorderen Scheiben zu tönen. Durch ein spezielles Beschichtungsverfahren ist dies Möglich. Dieses Verfahren ist vom KBA geprüft und freigegeben, und somit die Eintragung möglich, und zulässig.

Manuel
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Bei dem freigegebenen Verfahren handelt es sich um das sogenannte Fluten, oder?? (o.t)

Beitrag von Manuel » Mi 20.08.03 08:56

kein Text

Hansen Motorsport

Yep... (o.t)

Beitrag von Hansen Motorsport » Mi 20.08.03 10:35


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obelix
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fluten nicht zulässig...

Beitrag von obelix » Mi 20.08.03 11:35

die "freigabe" des kba ist da mehr als fraglich.


das kba selbst ist dran, diese ganze geschichte wieder dahin zu bringen wo sie eigentlich schon immer


hingehörte, nämlich ins abseits.


hintergrund ist ganz einfach. eine manuelle beschichtung ist grundsätzlich nicht nachvollziehbar und


reproduzierbar in der anwendung.


wenn schon folien verboten sind, wie soll dann eine manuelle beschichtung legal sein?


du kannst sicher sein, dass die folienhersteller da schon dahinter her sind, dass das nicht durchgeht.


ich würde mir - ganz abgesehen vom praktischen nutzwert - das nie ins auto machen.


gruss


obelix

Hansen Motorsport

re: fluten nicht zulässig... DOCH

Beitrag von Hansen Motorsport » Mi 20.08.03 14:37

<center><img src="http://www.hansen-motorsport.de/hms-ban ... "></center>


Hi


>die "freigabe" des kba ist da mehr als fraglich.


Wieso,der RWTÜV hat alle notwendigen Test durchgeführt, und das Verfahren ist beim KBA akzeptiert und genehmigt worden worden...


>das kba selbst ist dran, diese ganze geschichte wieder dahin zu bringen wo sie eigentlich schon immer


>hingehörte, nämlich ins abseits.


Davon ist mir bisher nichts bekannt...


Und wenn die das wirklich wollten, und dafür auch eine Rechtsgrundlage besteht, dann wäre das eine Sache von Minuten, und die Hersteller und TÜV's hätten die Info, das die Genehmigung zurück gezogen worden sei. Und da dies noch nicht passiert ist glaube ich nicht, dass da was kommt (schließlich sind alle erforderlichen Prüfungen bestanden worden)


>hintergrund ist ganz einfach. eine manuelle beschichtung ist grundsätzlich nicht nachvollziehbar und


>reproduzierbar in der anwendung.


Das ist so nicht richtig.


1. Besagt eine "Reihenweise Fertigung" nicht, das Sie nicht auch von Hand ausgeführt werden darf...


2. Die Eintragung erfolgt per "Einzelbauartgenehmigung". D.H. vor der Eintragung prüft der TÜVer mit entsprechenden Geräten die Transmission, also die Lichtdurchlässigkeit. Wenn die ermittelten Werte die geforderten Grenzen nicht überschreiten, wird die Eintragung durchgeführt, und die ermittelten Werte mit eingetragen. Außerdem wird eine Einzelbauartnummer auf jede Scheibe geklebt. Diese Nummer ist auf einer Folie, die nicht zerstörungsfrei abgelöst werden kann. Damit wird ein nachträgliches Tönen verhindert.


Und, damits beim TÜV klappt überprüft der Beschichter bereits bei, und auch nach der Beschichtung, ob die Transmission auch OK ist.


>wenn schon folien verboten sind, wie soll dann eine manuelle beschichtung legal sein?


Tja, Folien erfüllen nunmal nicht die nach der EU-Verordnung und der STVZo geforderten Eigenschften, so z.B.:


1. Verzerrungsfreiheit. Bei Folien wird, besonders auf gekrümmten Scheiben das Bild rel. stark verzerrt. Bei der Bischichtung garnicht, da diese nur wenige Mikrometer dick ist.


2. Kein Einfluß auf das Splitterverhalten: Folien haben hier doch einen erheblichen Einfluß. Die Beschichtung ist so hart, das das Splitterverhalten nicht verändert wird. (Einzige Außnahme, die der Gesetzgeber zuläst sind Splitterschitzfolien, die aber nicht getönt sein dürfen.)


3. Transmission: An den vorderen Seitenscheiben ist eine max. Tönung von 30% und an der Windschutzscheibe von 25% zulässig. Dies ist mit dem Beschichtungsverfahren problemlos erreichbar. Aber es gibt derzeit keine Folie, die diese Werte erreicht. Alle Folien sind dunkler.


>du kannst sicher sein, dass die folienhersteller da schon dahinter her sind, dass das nicht durchgeht.


Das glaub ich ehr nicht. Denn immerhin ist das Beschichten deutlich teurer als Folien. Und bisher haben die Folienhersteller noch keinen (oder keinen großen) Umsatzeinbruch gehabt.


>ich würde mir - ganz abgesehen vom praktischen nutzwert - das nie ins auto machen.


Tja, ist halt Geschmackssache.


>gruss


>obelix


Gruß


Jens


Hansen Motorsport

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Beitrag von Chrisssss » Mi 20.08.03 15:24

die bieten auch sowas an. Mit TÜV! Kostenfaktor für nen 206 (3tür.) ca. 450,-€. Inkl. Frontscheibe!


Sieht gut aus und der Tönungsfaktor ist nicht so extrem. Eine gewisse %-Zahl der Tönung bei Seitenscheiben darf man nicht überschreiten. Ich weiß aber nicht mehr genau wieviel % das waren.


Chris

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re: fluten nicht zulässig... DOCH... momentan noch...

Beitrag von obelix » Mi 20.08.03 16:06

>Hi


>>die "freigabe" des kba ist da mehr als fraglich.


>Wieso,der RWTÜV hat alle notwendigen Test durchgeführt, und das Verfahren ist beim KBA akzeptiert und genehmigt worden worden...


>>das kba selbst ist dran, diese ganze geschichte wieder dahin zu bringen wo sie eigentlich schon immer


>>hingehörte, nämlich ins abseits.


>Davon ist mir bisher nichts bekannt...


ging durch die medien, kannst auch in anderen foren nachlesen.


gestützt auf die direkte aussage eines kba-mitarbeiters.


>Und wenn die das wirklich wollten, und dafür auch eine Rechtsgrundlage besteht, dann wäre das eine Sache von Minuten, und die Hersteller und TÜV's hätten die Info, das die Genehmigung zurück gezogen worden sei. Und da dies noch nicht passiert ist glaube ich nicht, dass da was kommt (schließlich sind alle erforderlichen Prüfungen bestanden worden)


>>hintergrund ist ganz einfach. eine manuelle beschichtung ist grundsätzlich nicht nachvollziehbar und


>>reproduzierbar in der anwendung.


>Das ist so nicht richtig.


>1. Besagt eine "Reihenweise Fertigung" nicht, das Sie nicht auch von Hand ausgeführt werden darf...


natürlich ned, aber die beschichtung ist - genau wie eine lackierung immer von den momentanen faktoren abhängig


wie spritzdruck, beschichtungsgeschwindigkeit, konsistenz der anmischung, temperatur und luftfeuchtigkeit.


wenn ich ein karosserieteil in einer form von hand laminiere, ist das ergebnis immer das selbe, weil die form forgegeben ist.


das ist beim "fluten" nicht so.


>2. Die Eintragung erfolgt per "Einzelbauartgenehmigung". D.H. vor der Eintragung prüft der TÜVer mit entsprechenden Geräten die Transmission, also die Lichtdurchlässigkeit. Wenn die ermittelten Werte die geforderten Grenzen nicht überschreiten, wird die Eintragung durchgeführt, und die ermittelten Werte mit eingetragen. Außerdem wird eine Einzelbauartnummer auf jede Scheibe geklebt. Diese Nummer ist auf einer Folie, die nicht zerstörungsfrei abgelöst werden kann. Damit wird ein nachträgliches Tönen verhindert.


dieses vorgehen ist mir neu, ich kenne nur die eintragung per einzelabnahme, ohne besondere kennzeichnung. seit wann wird


das so praktiziert? ich kenne auch keinen tüv, der die geräte zur messung hat.


>Und, damits beim TÜV klappt überprüft der Beschichter bereits bei, und auch nach der Beschichtung, ob die Transmission auch OK ist.


>>wenn schon folien verboten sind, wie soll dann eine manuelle beschichtung legal sein?


>Tja, Folien erfüllen nunmal nicht die nach der EU-Verordnung und der STVZo geforderten Eigenschften, so z.B.:


>1. Verzerrungsfreiheit. Bei Folien wird, besonders auf gekrümmten Scheiben das Bild rel. stark verzerrt. Bei der Bischichtung garnicht, da diese nur wenige Mikrometer dick ist.


nicht richtig...


jede verbundglasscheibe hat ne folie drin, die verzerrt auch ned.


>2. Kein Einfluß auf das Splitterverhalten: Folien haben hier doch einen erheblichen Einfluß. Die Beschichtung ist so hart, das das Splitterverhalten nicht verändert wird. (Einzige Außnahme, die der Gesetzgeber zuläst sind Splitterschitzfolien, die aber nicht getönt sein dürfen.)


und die auch nur an nicht getönten scheiben eingesetzt werden dürfen - de facto also an so gut wie keinem fahrzeug neueren


datums, da die ja alle bereits ab werk eine tönung in den scheiben haben.


mit der folie wird das splitterverhalten höchstens positiv beeinflusst, es kommen weniger abgeplatzte splitter herein,


lässt sich sicher auch in der homologation nachweisen.


>3. Transmission: An den vorderen Seitenscheiben ist e


ine max. Tönung von 30% und an der Windschutzscheibe von 25% zulässig. Dies ist mit dem Beschichtungsverfahren problemlos erreichbar. Aber es gibt derzeit keine Folie, die diese Werte erreicht. Alle Folien sind dunkler.


wie du sagst, derzeit...


technisch kein problem die entsprechende folientönung herzustellen, aber solange es nicht freigegeben ist wird es auch keiner fertigen.


>>du kannst sicher sein, dass die folienhersteller da schon dahinter her sind, dass das nicht durchgeht.


>Das glaub ich ehr nicht. Denn immerhin ist das Beschichten deutlich teurer als Folien. Und bisher haben die Folienhersteller noch keinen (oder keinen großen) Umsatzeinbruch gehabt.


natürlich nicht. aber wenn die beschichting legal ist, muss das selbe auch für folien ermöglicht werden. und den umsatz werden sich die grossen anbieter nicht entgehen lassen. im angrenzenden ausland ist eine kennzeichnung "tüv-geprüft" das beste werbeargument...


>>ich würde mir - ganz abgesehen vom praktischen nutzwert - das nie ins auto machen.


>Tja, ist halt Geschmackssache.


nee, da gehts ganz einfach um die verkehrssicherheit. das hat mit geschmack nix zu tun, das ist schlicht und ergreifend blödsinnig.


genauso wie die coolen jungs die nachts mit sonnenbrille durch die innenstadt cruisen...


>>gruss


>>obelix


>Gruß


>Jens


>Hansen Motorsport


gruss


obelix


Hansen Motorsport

re: fluten nicht zulässig... DOCH... momentan noch...

Beitrag von Hansen Motorsport » Mi 20.08.03 17:13

<center><img src="

Ja, aber genau dafür wird ja die Transmission noch vor Auslieferung/Montage geprüft.



http://www.hansen-motorsport.de/hms-ban ... "></center>


Hi,


>>Hi


>>>die "freigabe" des kba ist da mehr als fraglich.


>>Wieso,der RWTÜV hat alle notwendigen Test durchgeführt, und das Verfahren ist beim KBA akzeptiert und genehmigt worden worden...


>>>das kba selbst ist dran, diese ganze geschichte wieder dahin zu bringen wo sie eigentlich schon immer


>>>hingehörte, nämlich ins abseits.


>>Davon ist mir bisher nichts bekannt...


>ging durch die medien, kannst auch in anderen foren nachlesen.


>gestützt auf die direkte aussage eines kba-mitarbeiters.


1. Was durch die Medien geht ist nicht unbedingt richtig (Übrigens gibt es hierzu auch Gegenbeispiele...), und was in Foren steht...


2. OK, wenn Du eine direkte Aussage eines KBA-Mitarbeiters bekommen hast mag das was anderes sein. Aber bisher ist mir noch keine öffizielle, negative Stellungnahme bekannt.


>>Und wenn die das wirklich wollten, und dafür auch eine Rechtsgrundlage besteht, dann wäre das eine Sache von Minuten, und die Hersteller und TÜV's hätten die Info, das die Genehmigung zurück gezogen worden sei. Und da dies noch nicht passiert ist glaube ich nicht, dass da was kommt (schließlich sind alle erforderlichen Prüfungen bestanden worden)


>>>hintergrund ist ganz einfach. eine manuelle beschichtung ist grundsätzlich nicht nachvollziehbar und


>>>reproduzierbar in der anwendung.


>>Das ist so nicht richtig.


>>1. Besagt eine "Reihenweise Fertigung" nicht, das Sie nicht auch von Hand ausgeführt werden darf...


>natürlich ned, aber die beschichtung ist - genau wie eine lackierung immer von den momentanen faktoren abhängig


>wie spritzdruck, beschichtungsgeschwindigkeit, konsistenz der anmischung, temperatur und luftfeuchtigkeit.


>wenn ich ein karosserieteil in einer form von hand laminiere, ist das ergebnis immer das selbe, weil die form forgegeben ist.


>das ist beim "fluten" nicht so.





Ja, aber genau dafür wird ja die Transmission noch vor Auslieferung/Montage geprüft.


(Übrigens, dein Vergleich mit den Formen hinkt, denn es gibt genug Teilehersteller, die in Formen laminieren, und da sind z.T. gravierende Unterschiede in der Fertigung...)


>>2. Die Eintragung erfolgt per "Einzelbauartgenehmigung". D.H. vor der Eintragung prüft der TÜVer mit entsprechenden Geräten die Transmission, also die Lichtdurchlässigkeit. Wenn die ermittelten Werte die geforderten Grenzen nicht überschreiten, wird die Eintragung durchgeführt, und die ermittelten Werte mit eingetragen. Außerdem wird eine Einzelbauartnummer auf jede Scheibe geklebt. Diese Nummer ist auf einer Folie, die nicht zerstörungsfrei abgelöst werden kann. Damit wird ein nachträgliches Tönen verhindert.


>dieses vorgehen ist mir neu, ich kenne nur die eintragung per einzelabnahme, ohne besondere kennzeichnung. seit wann wird


>das so praktiziert? ich kenne auch keinen tüv, der die geräte zur messung hat.


Ja, das ist das andere Thema dabei. Denn Einzelabnahme geht hier nicht, da Die Scheiben, als Einheit, Bauartgenehmigt sein müssen. Und daher das Verfahren mit der Einzelbauartgenehmigung (Ist Übrigens in dem Unbedenklichkeitsgutachten genau so gefordert.)


>>Und, damits beim TÜV klappt überprüft der Beschichter bereits bei, und auch nach der Beschichtung, ob die Transmission auch OK ist.


>>>wenn schon folien verboten sind, wie soll dann eine manuelle beschichtung legal sein?


>>Tja, Folien erfüllen nunmal nicht die nach der EU-Verordnung und der STVZo geforderten Eigenschften, so z.B.:


>>1. Verzerrungsfreiheit. Bei Folien wird, besonders auf gekrümmten Scheiben das Bild rel. stark verzerrt. Bei der Bischichtung garnicht, da diese nur wenige Mikrometer dick ist.


>nicht richtig...


>jede verbundglasscheibe hat ne folie drin, die verzerrt auch ned.


Ja, schon, aber diese komplette Einheit der Verbundglasscheibe ist Verzerrungsfrei. Aber die nachträglich aufgebrachten Folien halten eben die Grenzwerte größstenteil nicht ein.


>>2. Kein Einfluß auf das Splitterverhalten: Folien haben hier doch einen erheblichen Einfluß. Die Beschichtung ist so hart, das das Splitterverhalten nicht verändert wird. (Einzige Außnahme, die der Gesetzgeber zuläst sind Splitterschitzfolien, die aber nicht getönt sein dürfen.)


>und die auch nur an nicht getönten scheiben eingesetzt werden dürfen - de facto also an so gut wie keinem fahrzeug neueren


>datums, da die ja alle bereits ab werk eine tönung in den scheiben haben.


Korrekt


>mit der folie wird das splitterverhalten höchstens positiv beeinflusst, es kommen weniger abgeplatzte splitter herein,


Ja, hier haben wir in der Gesetzgebung leider einen Widerspruch:


Ungetonte Scheiben dürfen mit Splitterschutzfolie versehen werden. Aber grundsätzlich müssen die vorderne Scheiben einschlagbar sein, um im Falle eines Unfalls an die Insassen von außen ran zu kommen.


Ich weiß, das ist ein Wiederspruch, aber genau dies ist durch ein vom KBA in Auftrag gegebens Rechtsgutachten rausgekommen.


Und daraus Folgert, das getönte Scheiben brechen können müssen.


>lässt sich sicher auch in der homologation nachweisen.


Klar, aber ist hier rel. Unrelevant.


>>3. Transmission: An den vorderen Seitenscheiben ist e


>ine max. Tönung von 30% und an der Windschutzscheibe von 25% zulässig. Dies ist mit dem Beschichtungsverfahren problemlos erreichbar. Aber es gibt derzeit keine Folie, die diese Werte erreicht. Alle Folien sind dunkler.


>wie du sagst, derzeit...


>technisch kein problem die entsprechende folientönung herzustellen, aber solange es nicht freigegeben ist wird es auch keiner fertigen.


Ja, weil die anderen Vorderungen nicht erfüllt werden können.


>>>du kannst sicher sein, dass die folienhersteller da schon dahinter her sind, dass das nicht durchgeht.


>>Das glaub ich ehr nicht. Denn immerhin ist das Beschichten deutlich teurer als Folien. Und bisher haben die Folienhersteller noch keinen (oder keinen großen) Umsatzeinbruch gehabt.


>natürlich nicht. aber wenn die beschichting legal ist, muss das selbe auch für folien ermöglicht werden. und den umsatz werden sich die grossen anbieter nicht entgehen lassen. im angrenzenden ausland ist eine kennzeichnung "tüv-geprüft" das beste werbeargument...


Ja, klar, aber solang die Folienhersteller nicht alle gesetzlichen Forderungen erreichen...


>>>ich würde mir - ganz abgesehen vom praktischen nutzwert - das nie ins auto machen.


>>Tja, ist halt Geschmackssache.


>nee, da gehts ganz einfach um die verkehrssicherheit. das hat mit geschmack nix zu tun, das ist schlicht und ergreifend blödsinnig.


Bis 30% / 25% sieht mann einwandfrei...


>genauso wie die coolen jungs die nachts mit sonnenbrille durch die innenstadt cruisen...


Jo, das stimmt.....


>>>gruss


>>>obelix


>>Gruß


>>Jens


>>Hansen Motorsport


>gruss


>obelix


GrußJ


Jens

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