oj, theorie und praxis sind 2 verschiedene dinge,wenn die sich querstellen ists nicht einfach, sein recht durchzubekommen. ohne rechtsschutzversicherung isses quasi unmöglich.. Mit RSV kann man wenigtens nochn Brief vom Anwalt an die Firma schicken, das hilft teilweise sehr sehr viel..
Aber danach? naja.. wirds schwierig, geb ich dir recht...
Hoffen wir einfach mal das beste!
BTW: zur Zeit bist du echt daueronline... :-)
greetz
Steffen
>>hmm..
>>ist das nicht so, daß in der ersten zeit (der zeit der gesetzlichen gewährleistung) die firma beweisen muss, daß sie ned schuld ist..?
>>nach ablauf dieser zeit, ist dann imho der kunde drann zu beweisen, daß die firma gepfuscht hatte..
>>bin mir da aber jetzt ned ganz sicher, wirtschaftskunde ist schon ne weile her
>Ja, so ist es wohl in der Theorie. Bei den Blenden war es so, dass die Firma gesagt hat, das sie sich an die Anleitung gehalten hat. Die waren verzogen, also war das Material fehlerhaft. Mattig hat eine Materialprüfung gemacht und gemeint, dass zu heiss getrocknet wurde. So ging das hin und her, bis ich die Gedauld verloren habe und dann hat sich Mattig bereiterklärt, neue Blenden zu schicken und die Lackiererei hat die wieder lackiert. Ging glimplich ab, aber es lässt sich bei solchen Dingen immer schwer beweisen, wer Schuld hat. Und bei einem Aufkleber vom 80cm könnte man sagen, dass Falten auf einer gewölbten Scheibe nicht ausbleiben.
>Aber trotzdem viel Glück an die Waldfee.
>Gruss
>Frank