Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Speedy
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von Speedy » Mo 29.09.03 09:14
Servus Leut, ich muss euch mal was fragen...
(Kurzfassung): Ich hab 2 130cm lange Neon-Röhren bei Ebay verkauft.
Verschickt hab ich via GLS (ex - German Parcel)
Ich hab die Röhren in die Original-Verpackung und mit dieser nach Berlin geschickt. Jetzt wird reklamiert, dass die Röhren total zerstört ankamen.
Der Käufer will sein Geld zurück, ich will es behalten, weil ich hab ja auch nix mehr von den Röhren...
Wie ist die rechtliche Seite???
Bei GLS habe ich reklamiert (Schadensabteilung)... Die erstatten garnix, der Empfänger hat ordnungsgemäß den Erhalt der Ware quittiert, somit trifft die Firma GLS keine Schuld (laut deren Aussage)
Das habe ich auch dem Käufer geschrieben... Der jedoch sagt, dass die Röhren nur innen zerstört waren und äußerlich nix zu erkennen war.
Naja, es geht zwar nur um 50 EUR aber ich hab ja dann genauso für nix bezahlt.
Jetzt bin ich mal gespannt.
Was sagt Ihr???
Danke
André
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Fant
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von Fant » Mo 29.09.03 10:02
Hi André,
schau Dir mal den §447 BGB und such in den Ebay-Foren nach "Gefahrenübergang". Da solltest Du alles finden, was Du suchst.
In aller Kürze: Mit Übergabe an den Versender bist du das Risiko des Transportschadens los.
Viel Erfolg!
Jürgen
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Felix306
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von Felix306 » Mo 29.09.03 10:06
ich versteh zwar das du das Geld behalten willst,aber mich stört da was!!
du kannst nichts dafür,das die lampen innen drinne kaputt sind,er auch nicht,bleibt also nur der Lieferdienst...und der zahlt nichts,wie du ja bemerkt hast!
die sind auch von der rechtlichen seite her im recht,weil sie für alles ein Autogramm haben,also keine chance!
stell dir das ganze anders rum vor,wenn du die dinger bestellt hättest...
klar,du kannst jetzt drauf beharren,das Geld bleibt eh bei dir,da wird der käufer nicht so leicht ran kommen,aber denkste nicht,das ein kompromiss fair wäre...??
also ich handhabe das so,hab mal plattenspieler über ebay verkauft,die waren fast einzelteile als sie ankamen,ich hab dem käufer die reperatur des tonarms gezahlt (die post hätte sich eh quer gestellt) und beide waren zufrieden
gruß felix306
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von Kesslfligga » Mo 29.09.03 10:30
Hallo,
kenn Dich zwar nicht und will Dich auch net von der Seite anreden, aber wenn ich an deiner Stelle wär, könnt ich nicht einfach auf stur stellen. Da ich immer vom anderen ausgehe, was er dabei denkt. Ich würd ihn anrufen und fragen, ob er damit einverstanden ist, wenn Du ihm die Hälfte des Geldes wiedergibst. Das wäre meiner Meinung nach das vernünftigste. Überleg mal wies Dir dabei gehn würd.
War nur ein Vorschlag, also nix für ungut.
Grüße,
Matthias
PS: Um jemanden seinen Spruch zu klaun: 309 rulez!!!
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von vulkanus » Mo 29.09.03 10:52
Blöd wärs nur wenn der andere stur iss. Denn dann kommt er so nicht weit...
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von Kesslfligga » Mo 29.09.03 11:12
Schon klar, nur der andere weiß auch, daß er rechtlich wegen 50 Euros nichts ausrichten wird, und somit wird er froh sein, daß er nicht die ganze Kohle in den Gulli geworfen hat.
Grüße
Matthias
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Streetfighter
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Beitrag
von Streetfighter » Mo 29.09.03 11:16
>Hi André,
>schau Dir mal den §447 BGB und such in den Ebay-Foren nach "Gefahrenübergang". Da solltest Du alles finden, was Du suchst.
>In aller Kürze: Mit Übergabe an den Versender bist du das Risiko des Transportschadens los.
>Viel Erfolg!
>Jürgen
hallo jürgen
was du da schreibst is net ganz richtig
wir versenden ja auch recht viel und hin und wieder kommst vor das was kaputt ist.
zerbrechliche ware MUSS deklariert werden und ausserdem äusserst
stossfrst und bruchfest verpackt werden--ich weiss das es manchen fällen schwer ist was richtig zu verpacken.
sollte man so röhren verschicken und die sind dann kaputt wirst schlecht
den transporteur haftbar machen können wenn die verpackung nicht
sonderlich beschädigt ist.
auf alle fälle muss die defekte ware zurück zum verkäufer--sollte dieser nicht versichert sein für solche fälle bleibt dieser auf dem schaden sitzen.
dies gilt sowohl privat als auch gewerblich
gruss robert
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von vulkanus » Mo 29.09.03 11:21
Nee, das weiß er wenn er ein wenig nachdenkt. Größtenteils gefühlsgesteuerte Menschen denken aber *frühstens* dann nach wenn du ihnen eine knallst.
Man darf nicht einfach davon ausgehen dass alle so sind wie man selbst und erst die Vor- und Nachteile abwägt, die von einer Aktion abhängig eintreten könnten. Viel zu viele explodieren einfach und denken später darüber nach was sie da eigentlich getan haben.
Daher kannst du nicht pauschal behaupten dass er damit zufrieden sein sollte und auch sein wird...
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von Fant » Mo 29.09.03 11:21
Hallo Robert,
dann hab ich heute auch wieder was dazugelernt.
Vorausgesetzt die Ware wäre richtig verpackt und deklariert und vor dem Versenden in Ordnung (was natürlich auch bewiesen werden muss), dann wäre doch aber der Verkäufer aus dem Schneider?! Oder ist da ein Denkfehler drin?
Viele Grüße nach Furth
Jürgen
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Beitrag
von vulkanus » Mo 29.09.03 11:29
Hier wäre wohl allgemein noch interessant - wenn wir schon unseren Spezialisten da haben

- wer in so einem Fall überhaupt die Beweislast hat...