>du meinst ich muß es nicht kaufen???
sorry, aber die meinung teile ich nicht, ER muss nicht beweisen, dass es NICHT geklaut ist (

, witzige idee ). Das rechtsgeschäft ist in keinster weise nichtig, dafür ist kein grund ersichtigt. nur weil er behauptet, es sei neu, aber er habe keine rechnung, gibt keinerlei hinweis auf diebesgut, den du irgendwo verwenden könntest.
du kannst es natürlich versuchen, aber wenns hart auf hart kommt, verlierst du auf jeden fall....ich hatte immer die besten klausuren im grundstudium bgb *grins* du kannst mir also zumindest ein stück weit vertrauen.