ebay: sorry ich weis ist hier verkert aber ich brauche hilfe

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Axel406Coupe
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§ 259 Strafgesetzbuch....

Beitrag von Axel406Coupe » Di 14.10.03 17:56

... besagt im Abs. 1 folgendes:


(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Die Zicken, die der Verkäufer macht, lassen nur 2 Schlüsse zu:


1. Das Handy ist tatsächlich nicht 3 Wochen "jung", sondern viel älter. Der Verkäufer will das aber nicht eingestehen, weil er dann evtl. einenschlechteren Preis machen müsste.


2. Das Handy ist tatsächlich 3 Wochen alt, aber eben geklaut.


Erklär das mal dem Verkäufer anhand des § 259. Du willst Dich nämlich nicht strafbar machen, oder?


Im Übrigen findet sich bei eBay folgender Passus:


"Artikel, deren Angebot gegen rechtliche Vorschriften, die guten Sitten oder die eBay-Policies verstößt, dürfen nicht auf dem eBay-Marktplatz angeboten werden."


Gruss Axel

Holger
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re: ich würd es nicht nehmen denn

Beitrag von Holger » Di 14.10.03 19:14

gegenbeispiele :


- gerät aus garantietausch, nue, aber selbst jetzt aus der Garantie raus


- gerät über firmeninterne gekauft, mit namen auf rechnung, der nicht weitergegeben werden soll


- unbenutztes gerät aus insolvenz


und und und


-> verkäufer klagt auf nichterfüllung und schadensersatz ... :-(





>wenn es normal gekauft wurde ist es kein problem dafür eine garantie aufzuzteiben und ein ehrlicher ebay macht sowas einfach. und innerhalb von drei wochen wird er auch nicht vergessen haben wo er es gekauft hat. wenn es nicht ganz saubere ware ist, wird er versuchen druck auf dich auszuüben um es loszuwerden, wird aber bei nichtabnahme garantiert keinen anwalt einschalten, denn welcher verbrecher geht von sich aus so ein risiko ein ?


>gruß 205erle

Holger
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re: § 259 Strafgesetzbuch....nee nee

Beitrag von Holger » Di 14.10.03 19:17

rofl, unsinn


wer von einem hehler unwissentlich diebesware ankauft, macht sich in keiner weise strafbar....er erlangt aber auch kein eigentum an der ware





>... besagt im Abs. 1 folgendes:


>(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


>Die Zicken, die der Verkäufer macht, lassen nur 2 Schlüsse zu:


>1. Das Handy ist tatsächlich nicht 3 Wochen "jung", sondern viel älter. Der Verkäufer will das aber nicht eingestehen, weil er dann evtl. einenschlechteren Preis machen müsste.


>2. Das Handy ist tatsächlich 3 Wochen alt, aber eben geklaut.


>Erklär das mal dem Verkäufer anhand des § 259. Du willst Dich nämlich nicht strafbar machen, oder?


>Im Übrigen findet sich bei eBay folgender Passus:


>"Artikel, deren Angebot gegen rechtliche Vorschriften, die guten Sitten oder die eBay-Policies verstößt, dürfen nicht auf dem eBay-Marktplatz angeboten werden."


>Gruss Axel

sk

@holger

Beitrag von sk » Di 14.10.03 19:47

ja aber was soll ich denn nun machen???kaufen und weiter verkaufen oder wie???

MyVote
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re: § 259 Strafgesetzbuch....nee nee

Beitrag von MyVote » Di 14.10.03 19:53

Unsinn ist es nicht! Wenn der Käufer Zweifel an der Ausssage des Verkäufers hat, dann ist es schon nicht mehr unwissentlich! Denn man will ja gerade diese Unwissenheit aus dem Weg räumen, dagegen sperrt sich der Verkäufer... so und was kommt jetzt von dir?


Grüssle vom Ulmer Münster, Michael...

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Jogy
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re: @holger

Beitrag von Jogy » Di 14.10.03 20:47

Ganz ganz genau kenne ich mich mit dem Zeug auch nicht aus! Aber ich kann nochmal meine Ex fragen die studiert BWL ;)! Würde sagen am bestern mal den Anwalt fragen!!


MFG jogy

Holger
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re: @holger

Beitrag von Holger » Di 14.10.03 21:24

1.entweder drauf ankommen lassen, vielleicht blüfft er ja nur oder


2.wirklich kaufen, behalten und evtl. zufrieden sein ( sofern der preis stimmt )


3.weiter verticken...


die entscheig und und das risiko liegt bei dir, ich wollt nur die lage klarstellen


>ja aber was soll ich denn nun machen???kaufen und weiter verkaufen oder wie???

Holger
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re: § 259 Strafgesetzbuch....nee nee

Beitrag von Holger » Di 14.10.03 21:27

das ist natürlich auslegungssache, aber ich persönlich hätte aus genannten gründen nicht unbedingt zweifel, dass ein neuer artikel ohne garantie ganz einwandfreie ware sein kann. wir selbst verkaufen häufig unbenutzte ware ohne gewährleistung auf ebay...völlig normal


auch ein gericht würde auf keinem fall der argumentation einer strafrechtlichen mitschuld des käufers folgen, da wette ich gerne eine gewisse summe drauf :-)





>Unsinn ist es nicht! Wenn der Käufer Zweifel an der Ausssage des Verkäufers hat, dann ist es schon nicht mehr unwissentlich! Denn man will ja gerade diese Unwissenheit aus dem Weg räumen, dagegen sperrt sich der Verkäufer... so und was kommt jetzt von dir?


>Grüssle vom Ulmer Münster, Michael...

sk

re: @holger

Beitrag von sk » Di 14.10.03 23:16

hab grad ne e mail von ihm gekommen hatte ihn zuvor geschrieben was ihr mir geraten hattet und dann schrieb er zurück das das nicht genau stimmt was ihr sagt den er sei selbst rechtsanwalt und daher kenne er sich aus!!! :))

sk

PS: muß mich nochmal bedanken bei euch

Beitrag von sk » Di 14.10.03 23:20

habe auch bei chip.de im forum gefragt und die haben mich nicht ernstgenommen und immer nur mist geschrieben!(peugeotforum ist halt das beste forum der Welt!) na ja wie Peugeotfahrer halten halt zusammen also noch mal danke an alle...


mfg sk*(206)*

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