Allgemein: Versicherungsschaden - ja/nein?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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HiFi

Allgemein: Versicherungsschaden - ja/nein?

Beitrag von HiFi » Sa 08.11.03 17:31

Heute ist mir etwas total dummes passiert: Beim Ausparken aus einem Parkplatz wollte ich rechts abbiegen, doch leider befand sich genau rechts ein dicker Stein, den ich leider nicht gesehen habe. Ergebnis: Die rechte Fahrzeugseite (unter der Beifahrertür stark und Tür selbst nur leicht) ist durch den Stein eingedellt und deutlich zerkratzt.


Mein Wagen ist Vollkasko versichert (VK 300 / TK 150). Meine Frage: Ist so etwas normalerweise ein Versicherungsschaden, den die Versicherung trägt ("Selbst verschuldeter Unfall?) oder muß ich den Schaden komplett selbst zahlen?

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vulkanus
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re: Allgemein: Versicherungsschaden - ja/nein?

Beitrag von vulkanus » Sa 08.11.03 17:45

Ich kenne das bei solchen Situationen so, dass die Versicherung den Schaden zwar trägt (allerdings mit Selbstbehalt, es sei denn du hast keinen), du dafür allerdings in eine höhere Versicherungsstufe kommst.


Da heissts dann genau rechnen. Wie viel kostet das ausbessern des Schadens und wie viel würden dich die höheren Prämien und der eventuelle Selbstbehalt kosten. Dann kannst du mal vergleichen :)


mfg andy

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pongi
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das zahlt die vollkasko (o.t)

Beitrag von pongi » Sa 08.11.03 17:45

kein Text

306er-Cruiser

re: Allgemein: Versicherungsschaden - ja/nein?

Beitrag von 306er-Cruiser » Sa 08.11.03 18:00

hi,


du meldest den schaden deiner versicherung. das läuft dann über vollkasko. bringst das auto in die werkstatt zum reparieren. die versicherung zahlt das erstmal. die versicherung teilt dir auf anfrage mit, wie hoch die rechnung der werkstatt ist. du fragst dann nach, was es an beiträgen für die zukunft ausmachen würde, wenn die versicherung zahlt. die sagt dir normalerweise auch konkret, was besser für dich wäre. zumindest war es bei mir damals so.


gruß andré

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Axel406Coupe
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Ein kleiner Tipp...

Beitrag von Axel406Coupe » So 09.11.03 08:34

Bei den meisten KFZ-Verträgen ist das ja so, dass der Vertrag per 01.01. in eine niedrigere Versicherungsstufe kommt.


Die Höherstufung in einem Schadenfall, der von der Versicherung reguliert wird (auch Vollkasko), erfolgt gemäß den AHB dann an dem 01.01., der dem Meldedatum des Schadens folgt. Merkste was?? Es geht also nicht um das Datum, wann dieser Schaden passiert ist, sondern um das Datum, an dem Du das Deiner Versicherung meldest. Betrachten wir also mal die Alternativen:


Erste Möglichkeit: Du meldest den Schaden sofort (also im November 2003) Deiner Versicherung. Zum 01.01.2004 erfolgt für Dich dann eine Höherstufung in der Vollkasko.


Zweite Möglichkeit: Du meldest den Schaden erst am 02.01.2004 Deiner Versicherung. Das hat zur Folge, dass Du am 01.01.2004 noch nicht hochgestuft wirst, wohl aber am 01.01.2005.


Hier gilt es also zu überlegen, wie lange Du überhaupt gedacht hast, die Vollkasko aufrecht zu halten. Viele wandeln ja sinnvollerweise die Vollkasko in eine Teilkasko um, wenn das Auto älter als zwei oder drei Jahre ist.


Du siehst also: Hier kann im Zweifelsfall mit Hilfe dieser kleinen legalen Lücke in den Versicherungsbestimmungen kräftig Geld gespart werden!


Gruss Axel

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re: Ein kleiner Tipp...

Beitrag von pongi » So 09.11.03 11:16

so legal ist das aber nicht.


den es heißt auch das du zur regulierung des schadens durch die versicherung, der versicherung unverzüglich mitzuteilen hast, das es einen schadensfall gibt. tust du das nicht ist die versicherung aus dem schneider.


matthias

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re: Ein kleiner Tipp...

Beitrag von Axel406Coupe » So 09.11.03 12:02

Stimmt nur teilweise:


Nach § 7 AKB ist der Schaden zwar binnen Wochenfrist zu melden, nicht jedoch, wenn der Schaden voraussichtlich etwa 500,00 EUR beträgt. Dann nämlich ist der Versicherungsnehmer von dieser Obliegenheit der Meldung befreit, wenn er beabsichtigt, den Schaden selbst zu regulieren (§ 7 VI, Abs 1 bis 3).


Jetzt kommt genau der Punkt: Im späten Verlauf des Jahres kann es schon mal vorkommen, dass man sich (der man ja kein Fachmann ist) in der Einschätzung der Schadenshöhe ein bisserl täuscht und/oder die höhere Rechnung des Autohauses über die Schadensbeseitigung erst zum 02.01.2004 datiert ist. Nach meiner Kenntnis drücken die Versicherer bis zum Betrag von 1000,00 EUR ein Auge zu.


Gruss Axel

HiFi

Bin ab 2004 bei einer anderen Versicherung

Beitrag von HiFi » So 09.11.03 12:20

Hi Axel,


danke für den Tipp, aber ab dem 1.1. bin ich sowieso bei einer anderen Versicherung versichert. Habe die Unterlagen letzte Woche erst abgeschickt.

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Axel406Coupe
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re: Bin ab 2004 bei einer anderen Versicherung

Beitrag von Axel406Coupe » So 09.11.03 13:02

Dann funzt das natürlich ned...


Gruss Axel

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