Kleine Rechtsfrage...

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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madmat
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Kleine Rechtsfrage...

Beitrag von madmat » Fr 21.11.03 13:29

Hallo,


aaalso....vor Kurzem hatte ich ein Golf3 Stoffverdeck gekauft um zu probieren ob es sich ohne RIESEN Aufwand auf einen 205 anpassen lässt, ging leider nicht, da die Glasscheibe zu viel Ärger machte.


Bis dahin hatten wir aber nix verändert, nur Kleinigkeiten die alle wieder rückgängig gemacht wurden.


Also: verkaufen.


Im Golfcabrioforum inseriert, Typ ausm Ruhrgebiet ruft an, ist 2 Tage später da. Kuckt sich das Verdeck ausgiebig an, klappt auf und zu, alles prima.


Jetzt krieg ich ´ne Mail, das Verdeck sei unsachgemäss ausgebaut worden, da würden ja 5cm Stoff am Rand fehlen etc...


Super, hab ich doch keine Ahnung von, ich habs ja nicht ausgebaut und weiss auch nicht wieviele cm Stoffrand ein Golfcabrioverdeck so normalerweise aufweisen muss.


Deshalb hatte ich ihm auch ausdrücklich gesagt: kucks dir genau an, ich übernehme weder Garantie noch Gewährleistung dass alles OK ist.


Jetzt will Atze sein Geld zurück und die Fahrtkosten etc....


Es ist so ätzend....aber als Privatperson bin ich doch nicht verpflichtet derartigen "Kundenservice" zu leisten oder ?


Oder doch ?


mfg


madmat

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Timon
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re: Kleine Rechtsfrage...

Beitrag von Timon » Fr 21.11.03 13:32

Hallo,


stellt sich wieder die Frage. Steht das alles im Kaufvertrag? Gibt es Zeugen deinerseits für das Gespräch?


Gruss


Frank

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boeseMI16
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re: Kleine Rechtsfrage...

Beitrag von boeseMI16 » Fr 21.11.03 13:38

Haste kein Kaufvertrag gemacht?


>Hallo,


>aaalso....vor Kurzem hatte ich ein Golf3 Stoffverdeck gekauft um zu probieren ob es sich ohne RIESEN Aufwand auf einen 205 anpassen lässt, ging leider nicht, da die Glasscheibe zu viel Ärger machte.


>Bis dahin hatten wir aber nix verändert, nur Kleinigkeiten die alle wieder rückgängig gemacht wurden.


>Also: verkaufen.


>Im Golfcabrioforum inseriert, Typ ausm Ruhrgebiet ruft an, ist 2 Tage später da. Kuckt sich das Verdeck ausgiebig an, klappt auf und zu, alles prima.


>Jetzt krieg ich ´ne Mail, das Verdeck sei unsachgemäss ausgebaut worden, da würden ja 5cm Stoff am Rand fehlen etc...


>Super, hab ich doch keine Ahnung von, ich habs ja nicht ausgebaut und weiss auch nicht wieviele cm Stoffrand ein Golfcabrioverdeck so normalerweise aufweisen muss.


>Deshalb hatte ich ihm auch ausdrücklich gesagt: kucks dir genau an, ich übernehme weder Garantie noch Gewährleistung dass alles OK ist.


>Jetzt will Atze sein Geld zurück und die Fahrtkosten etc....


>Es ist so ätzend....aber als Privatperson bin ich doch nicht verpflichtet derartigen "Kundenservice" zu leisten oder ?


>Oder doch ?


>mfg


>madmat

306er-Cruiser

wenn kein kaufvertrag ...

Beitrag von 306er-Cruiser » Fr 21.11.03 13:41

hallo,


weiß nich ob ich richtig lieg, aber wenn kein kaufvertrag vorhanden sein sollte, soll doch der käufer erstmal nachweisen, daß er es von dir gekauft hat. nachdem du ja auch keinen golf fährst, wird es doch relativ schwierig werden


gruß andré

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madmat
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Wider besseren Wissens:

Beitrag von madmat » Fr 21.11.03 13:53

...kein Kaufvertrag, keine Zeugen.


Bei so kleinen Beträgen hab ich das gar nicht in Erwägung gezogen - dummerweise.


madmat

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re: Wider besseren Wissens:

Beitrag von Timon » Fr 21.11.03 13:56

>...kein Kaufvertrag, keine Zeugen.


>Bei so kleinen Beträgen hab ich das gar nicht in Erwägung gezogen - dummerweise.


Hallo,


darf man fragen, was das Ding gekostet hat? Wenn es zweistellig war, dann wird er wohl kaum was unternehmen. Die Fahrtkosten hat er sich selber zuzuschreiben, du hast ihn ja nicht gezwungen. Ausserdem kann er ja auch die 5 cm abgeschnitten haben. *g*


Gruss


Frank

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re: Wider besseren Wissens:

Beitrag von madmat » Fr 21.11.03 14:01

>>...kein Kaufvertrag, keine Zeugen.


>>Bei so kleinen Beträgen hab ich das gar nicht in Erwägung gezogen - dummerweise.


>Hallo,


>darf man fragen, was das Ding gekostet hat? Wenn es zweistellig war, dann wird er wohl kaum was unternehmen. Die Fahrtkosten hat er sich selber zuzuschreiben, du hast ihn ja nicht gezwungen. Ausserdem kann er ja auch die 5 cm abgeschnitten haben. *g*


>Gruss


>Frank





naja, 400€ waren´s.


wobei ích mich da schon hab prügeln lassen müssen, gestern erfuhr ich dass der Preis für Komplettdächer inkl. Elektrik/Hydraulik so bei 600-700€ liegt - im Ankauf bei Begrauchtteilehändlern.


:-(


madmat

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re: Wider besseren Wissens:

Beitrag von Timon » Fr 21.11.03 14:04

>naja, 400€ waren´s.


Oh, wie kam ich nur auf zweistellig? *g*


In dem Fall würde ich einen Anwalt oder einen rechtlich bewanderten Bekannten konsultieren.


Gruss


Frank

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re: Kleine Rechtsfrage...

Beitrag von Nora306XSi » Fr 21.11.03 15:08

Blöd dass Du keinen Kaufvertrag hast.


Wenn Du beim ADAC bist kannst Du Dich dort mal bei der Rechtsberatung informieren, die werden Dir da bestimmt weiterhelfen können. Ansonsten - hast Du nen Rechtsschutz?

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madmat
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ja, adac bin ich...

Beitrag von madmat » Fr 21.11.03 15:14

>Blöd dass Du keinen Kaufvertrag hast.


>Wenn Du beim ADAC bist kannst Du Dich dort mal bei der Rechtsberatung informieren, die werden Dir da bestimmt weiterhelfen können. Ansonsten - hast Du nen Rechtsschutz?


...da werd ich gleich mal anrufen.


Rechtschutz schon, aber wegen der paar Mark werd ich den ganzen Gerichtskram nicht anleiern...da kriegt er eher sein Geld wieder.


Is mir alles zu anstrengend :o)


mfg


madmat

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