Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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elvis
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von elvis » Fr 21.11.03 16:16
hallo madmat,
reg dich ab... kein grund zur beunruhigung. nach aktuellem recht bist du vertragstechnisch zu nichts verpflichtet, der typ kann sein geld nicht zurückfordern, er hat keinerlei rechtsansprüche gegen dich. dies war ein privatkaufvertrag (der eindeutig durch zwei gleichlautende willenserklärungen zustande kam und nicht der schriftform bedarf).
im klartext: der typ hat verloren, du behältst das geld, er das verdeck. es ist nicht dein problem, ob er das teil auf seine kaffemaschine aufpflanzt, oder seine oma einen pulli draus strickt. du musst absolut keine gewährleistung auf irgendwas geben!!!
also, der typ soll mal seinen rechtsanwalt fragen, wieviel chancen er hat!
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Nora306XSi
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Beitrag
von Nora306XSi » Fr 21.11.03 16:21
Hmmm... also bei mir gings damals auch "nur" um ein paar hundert Euro als ich mir die Ölwanne an dieser dummen Baustelle zerstört hatte...
Damals hat sichs gelohnt, den ganzen Gerichtskram anzuzetteln...
Naja, in dem Fall verlierst Du ja nicht wirklich was.
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boeseMI16
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von boeseMI16 » Fr 21.11.03 19:30
>hallo madmat,
>reg dich ab... kein grund zur beunruhigung. nach aktuellem recht bist du vertragstechnisch zu nichts verpflichtet, der typ kann sein geld nicht zurückfordern, er hat keinerlei rechtsansprüche gegen dich. dies war ein privatkaufvertrag (der eindeutig durch zwei gleichlautende willenserklärungen zustande kam und nicht der schriftform bedarf).
>im klartext: der typ hat verloren, du behältst das geld, er das verdeck. es ist nicht dein problem, ob er das teil auf seine kaffemaschine aufpflanzt, oder seine oma einen pulli draus strickt. du musst absolut keine gewährleistung auf irgendwas geben!!!
>also, der typ soll mal seinen rechtsanwalt fragen, wieviel chancen er hat!
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holger
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von holger » So 23.11.03 21:09
is doch optimal, kein schriftlicher vertrag ( denn da müsste drinstehen, verkauf ohne gewährleistung, da er sonst auch als privatmann haften müsste )
so, also kein vertrag...wenn ihn nun der böse richter fragt, sagt er natürlich, er habe bei kauf mündlich jede gewährleistung ausgeschlossen...und ende des verfahrens, schlimmstenfalls aussage gegen aussage...ende
>Hmmm... also bei mir gings damals auch "nur" um ein paar hundert Euro als ich mir die Ölwanne an dieser dummen Baustelle zerstört hatte...
>Damals hat sichs gelohnt, den ganzen Gerichtskram anzuzetteln...
>Naja, in dem Fall verlierst Du ja nicht wirklich was.