Hallo Pug-Forum,
da bei mir jetzt die Frist zum Widerspruch gegen einmal Abschleppen abläuft, wollte ich nur noch mal in die Runde fragen, ob jemand eine andere Möglichkeit sieht? (Leider zweifel ich daran, denn ich habe sowohl mit der zuständigen Kammer im Verwaltungsgericht Köln gesprochen und auch das Internet zu dem Thma durchforscht)
Also kurzer Sachverhalt (auch um ein wenig Frust abzulassen).
Am DO, den 31.12.2003, meinen kleinen weißen PUG in Bonn am Bahnhof vorschriftsgemäß abgestellt. (Schöne blaue Schilder die ein ganztätiges Parken erlauben, sowie ausgewiesene Parkflächen)
Komme dann am abend des 6.1.2004 nach Bonn zurück, Auto wech! Also bei der Polizei nach dem Auto gefragt, und siehe da, bin abgeschleppt worden. Abschlepper war dann so freundlich knapp 100€ zu nehmen. Der Wagen wurde am 6.1.2004 morgens abgeschleppt (man war sogar so freundlich und hat mich morgens zu Hause angerufen. Bekanntermaßen stellt man aber selten sein Auto am Bahnhof ab, wenn man zu Hause ist !)
Polizei hat den Abschleppvorgang veranlasst. Die Anhörung besagte dann, dass ich grob verkehrswiedrig geparkt hätte (§ 2 StVO), daraufhin habe ich dann mal freundlich eine dreiseitige Anhörungserwiederung gepinnt. (Frei nach dem Motto, viel hilft viel!)
Leider war die Pol. nicht einsichtig, sondern hat mir mitgeteilt, dass Parkverbot am 2.1.2004 erlassen wurde und besteht demgemäß auf ihre 65 € VErwaltungsgebühr mit Verweis auf das OVG Münster (48Stunden reichen als vorankündigung, was sozusagen mittlerweile in NRW als absolut anzusehen ist und mir vom Gericht bestätigt worden ist).
Idee war eigentlich, dass es doch über die Feiertage nicht sein kann, dass die Stadt einfach in den Feiertagen ein Parkverbot mit so kurzer Frist erläßt (immerhin war der 2.1. Freitag und damit sozusagen der "Brückentag" des langen Wochenendes), die Bauleute hatten für sich übrigens bereits ein Parkverbot ab dem 15.12. erhalten und genutzt!
Fände schön irgendeine Stellungnahme von Euch zu erhalten, zumindestens ein wenig beileid !
Danke schön und schönes WE.
Gunnar
Service