>STVO §2 Abs.5:
>Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen Kinder absteigen.
>Ist zwar schon eine sehr alte Fassung der STVO, die ich hier in Händen halte, aber ich nehme an, dass es da nicht viele Veränderungen dran gibt.
>Schaut mal in einer aktuellen Ausgabe nach!
Hallo,
danke auch für diese Quelle, ist in der aktuellen STVO auch noch so:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_02.php
Mensch, wonach habe ich denn gesucht? Ist ja peinlich...
Gruss
Frank