Thema UBB etc. & TÜV
Mann oh Mann.... ist doch echt scheiss egal, ob der TÜV das bemängelt oder nicht.
Ob er es sieht...(tut er....glaub mir)
Wenn er es moniert, keine Plakette. Wenn er es nicht moniert....ist das doch kein Freibrief. Fakt ist, das UBB oder andere Beleuchtungen, lt. StVZo nicht erlaubt sind.
D. h. bei einer Verkehrskontrolle, ist dem Polizeibeamten das total egal, ob der TÜV das für gut befunden hat oder nicht. Das macht fahren mit erloschener Betriebserlaubniss.....40.- €
1 Punkt. Und wenn du Pech hast, darfst du dein Auto stehen lassen, und mit dem Taxi nach Hause fahren.
Ich hab es schon ein paar mal gepostet, aber da scheinen immer noch ein paar dabei zu sein, die den Unterschied von TÜV Abnahme und StVZo nicht kennen....kopfschüttel...
Getüvt bekommst unter Umständen auch ne Kloschüssel mit V8.....

, aber ob du damit auf öffentlichen Strßen unterwegs sein darfst, entscheidet nicht der TÜV. Wenn es der StVZo nicht entspricht, dann haste Pech gehabt. Und UBB...so cool die auch sein mögen...
sind definitiv illegal...aber legal...illegal....ist doch eh scheissegal..
Zumindest hab ich den Eindruck....
Aber dann bitte nicht nachher bei zwngsstillgelegter Karre im Forum ausheulen...
Kommst mal mit eurer UBB nach DGF......nach max. 10 min. Stadt-Cruisen in der Nacht mit eingeschalteter UBB, gibts die Kelle....und ihr geht zu Fuß.
Aber andere Länder ..andere Sitten....
Gruß
Trude