Hab nochwas gefunden!
Die Punkte werden gelöscht: 
nach 2 Jahren: Punkte aus Bußgeldentscheidungen 
wenn in der Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit (d.h. kein neuer Punkt) beim Zentralregister eingetragen wird, 
spätestens nach 5 Jahren werden diese Punkte gelöscht 
nach 5 Jahren: Einträge aus Verkehrsstraftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. Bei Verboten oder Beschränkungen, ein Fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen. Bei Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung. 
nach 10 Jahren: Bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
+
Der eigene Punktestand kann ausschließlich schriftlich, 
per Fax oder persönlich beim Kraftfahrt-Bundesamt
abgefragt werden, also nicht per eMail oder Internet. 
 Dazu wird eine behördliche Identitätsbescheinigung bzw. 
eine amtlich beglaubigte Unterschrift oder eine Kopie des 
Personalausweises, des Passes oder des behördlichen Dienstausweises benötigt. 
 Die Bescheinigung bekommt man z.B. bei der Gemeinde/Behörde 
des Wohnsitzes. 
  
Die Auskunft zum Punktestand ist kostenlos, 
die Faxnummer des Kraftfahrt-Bundesamtes lautet: 
04 61 / 3 16 16 50 oder 04 61 / 3 16 14 95 
 
Vielleicht kann das der ein oder andere ja gebrauchen  
   
  
Gruß