>>>les mal bei
www.führerschein.de aber wie gesagt nur bis 3,5 gesammt und nicht über das gewicht des fahrzeuges ´mein ich!
>Moin nochmal,
>die 3,5t beziehen sich auf das zulässige Gesamtgewicht des Zuges. D.h. dass Du ein einzelnes Fahrzeug mit 3,5t bewegen darfst, oder einen Zug, also z.B 3t Zugmaschine und 500kg Anhänger. Du darfst aber mit Führerscheinklasse B definitiv nicht über 750kg tatsächliches Gewicht vom Anhänger kommen (hier: tatsächliches, nicht zulässiges Gesamtgewicht). Um mehr als 750kg ziehen zu dürfen, müsstest Du den Führerschein BE erwerben!
>Also nochmal abschließend: Du darfst ein Gespann, auf dem Dein 106er aufm Anhänger ist NICHT fahren!!!
>Greetz
>RR
Hi,
die Klasse B gilt für Fahrzeuge bis 3,5t oder Gespanne bis 3,5t, wobei das zulässige GEsamtgewicht des Anhängers das zulässige Höchstgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten darf.
Wenn Dein 106 (auf dem Hänger) also 900kg wiegt, der Anhänger selber 400, dann wärst du bei 1,3t. Ausschlaggebend ist aber das zulässige Höchstgewicht des Hängers - also z.B. 1,6t... Das Zugfahrzeug muß dann mehr als 1,6t wiegen dürfen können...
Mein 206 wiegt 1125kg und darf gebremst 1100kg wiegen. Das geht also, während z.B. das Auto meines Vaters nicht geht: A8, Gesamtgewicht 2,3t - darf aber 2,8t ziehen... Dafür benötigst Du dann C1.
Gruß
Andreas
PS: In der letzten Auto Motor und Sport war ein guter Überblick, vielleicht haben die den Online unter
www.auto.t-online.de