alptraum reifenplatzer wirklichkeit geworden....irgendwelche rechtlichen mittel?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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hosch
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alptraum reifenplatzer wirklichkeit geworden....irgendwelche rechtlichen mittel?

Beitrag von hosch » Mo 25.03.02 16:07

mir ist heute der größte aller meiner autoalbträume in erfüllung gegangen...mir ist heute irgendwo zwischen und 130 und 160 auf der AB der hintere linke reifen geplatzt! :-( ... nein, mir und dem auto ist nix passiert, nur ein wenig ins schlingern geraten und dann kam da auch gleich ein rastplatz wo ich den reifen wechseln konnte!


aber nun zu meiner frage... auch wenn ich kein kaufbeleg habe und nix...hab ich dann nicht trotzdem anspruch auf untersuchung von dem reifenhersteller...das sind vredestein quatrack2 nach meinem wissen nicht älter als 1-2 jahre hinten hatten die noch volles profiel man kann sogar noch den farbstreifen erkennen... tsts...


naja, da ist doch ne produktions nummer drauf... was is denn die normale garantie auf reifen?


nun hoffe ich nur das auch mein schönster autotraum in erfüllung geht und ich einen 406coupe gewinne oder so :-))))...


fs205
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re: alptraum reifenplatzer wirklichkeit geworden....irgendwelche rechtlichen mittel?

Beitrag von fs205 » Mo 25.03.02 16:14

du kannst die reifen höhstens zum tüv zur überprüfung bringen mehr denke ich is nicht drin-und den darfstbestimmt auch noch bezahlen.


gruß falko

Andreas H
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Eher nein...

Beitrag von Andreas H » Mo 25.03.02 18:04

Hi,


Du musst erstmal nachweisen, daß Du keinen Fehler gemacht hast (Überladung, Geschwindigkeit, REIFENDRUCK!, Spur, Sturz, etc...). Erst wenn das alles geklärt ist, wird sich der Reifenhersteller VIELLEICHT auf eine Untersuchung einlassen.


Andererseits: wenn Du sicher bist, nichts falsch gemacht zu haben, kannst Du einen Gutachter bestellen, der den Reifen begutachtet. Stellt der einen Produktionsfehler fest, dann haftet der Hersteller.


Alles in allem: finde Dich damit ab und kaufe zwei neue Reifen.... Lohnt sich nicht der Aufwand.


Gruß


Andreas





>mir ist heute der größte aller meiner autoalbträume in erfüllung gegangen...mir ist heute irgendwo zwischen und 130 und 160 auf der AB der hintere linke reifen geplatzt! :-( ... nein, mir und dem auto ist nix passiert, nur ein wenig ins schlingern geraten und dann kam da auch gleich ein rastplatz wo ich den reifen wechseln konnte!


>aber nun zu meiner frage... auch wenn ich kein kaufbeleg habe und nix...hab ich dann nicht trotzdem anspruch auf untersuchung von dem reifenhersteller...das sind vredestein quatrack2 nach meinem wissen nicht älter als 1-2 jahre hinten hatten die noch volles profiel man kann sogar noch den farbstreifen erkennen... tsts...


>naja, da ist doch ne produktions nummer drauf... was is denn die normale garantie auf reifen?


>nun hoffe ich nur das auch mein schönster autotraum in erfüllung geht und ich einen 406coupe gewinne oder so :-))))...

Mindscape

Höchstens über die Produkthaftpflicht des Reifenherstellers, aber....

Beitrag von Mindscape » Mo 25.03.02 20:11

...dafür mußt die einen Schaden von über 1250 DM haben (Reifen nicht mitgerechnet). Außerdem mußt du den Fehler des Herstellers nachweisen. D.h. ein Gutachten in auftrag geben. Da das aber sehr teuer ist und auch eine Rechtschutzversicherung mangels Erfolgsaussichten auch kaum das Gutachten zahlen wird, sieht es schlecht aus...

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