>ich kenne sowas!!!Du solltest den Schaden sogar sofort reparieren lassen wenn du kannst!!
-> erst einmal das Gutachten abwarten! Aber sowas dauert ja in der Regel auch nur noch 1 bis 2 Tage!
>Falls kein Totalschaden vorliegt,wird unter Hinweis auf die Schadenminderungspflicht die sofortige Inangriffnahme der Reperatur empfohlen.Ein Schaden,der durch verspätete Auftragserteilung entsteht,geht nicht zu Lasten des Schädigers.Bei Auftragserteilung ist die Reperaturwerkstatt darauf hinzuweisen,daß die Rechnung unter Berücksichtigung der Arbeitwertlisten auszustellen ist.
=> Nicht ganz. Du hast rechtlich 6Monate Zeit, deinen Schaden reparieren bzw.
begutachten zu lassen! Frag mich aber nicht, wer diese Regelung erfunden hat,
aber ich hatte den Fall schon, daß der Unfallgegner erst nach 4Monaten ein Gutachten eingereicht hat. Lt. Anwalt aber völlig ok. Du kannst dann aber immernoch auf Minderung klagen, da ja zwischenzeitlich Folgeschäden aufgetreten sein können. Aber 1 bis 2 Wochen gehen völlig OK!
>Also nen Gutachter der nen richtig derb hohen Kostenvoranschlag macht,findet mann meist immer und dann soll man ja den Schaden sofort machen lassen...da bleibt den Gutachtern von der Versicherung ja net soviel Zeit das alles noch ma zu Begutachten ,aehm,aber ich red hier jetzt besser net weiter,nicht das jemand denkt ich bescheisse Versicherungen....oder so
*biggrins*
MfG