Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Frager
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von Frager » Do 25.04.02 12:11
kein Text
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Frager
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von Frager » Do 25.04.02 12:26
Und darf man diese im Straßenverkehr benutzen? Wo liegt der unterschied zwischen E1 und E2. Sind übrigens diese 5 Watt Birnen!
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Obelix
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von Obelix » Do 25.04.02 12:33
die anderen e-nummern stehen fr andere eg-länder. 2 ist glaube ich italien.
steht für das eg-land, in dem die betriebserlaubnis erteilt wurde.
im normalfall darfst du produkte, die dieses zeichen tragen bei uns nutzen.
es sei denn, sie widersprechen einer einschlägigen vorschrift. z.b. gelb leuchtende hauptscheinwerfer...
obelix
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Frager
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von Frager » Do 25.04.02 12:57
Also das sind blaue Standlichtbirnen... leuchten auch sehr sehr blau. Darf ich die nun nehmen?
mfg
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Obelix
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von Obelix » Do 25.04.02 21:17
laut stvzo ist nach vorne nur weisses licht erlaubt.
obelix
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Frager
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von Frager » Fr 26.04.02 00:05
... sie sind ja Zugelassen! Also darf ich sie auch verwenden!
Aber was ist "weißes Licht"? Wenn ich z.b. diese Xenon-Fakes habe... die sind ja nun auch nicht weiß! und diese sind auch zugelassen.
mfg
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Obelix
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von Obelix » Fr 26.04.02 09:32
die e-zulassung gilt nur dann, wenn sie keiner vorschrift der stvzo zuwiderläuft... siehe gelbes abblendlicht...
merke: keine regel ohne ausnahme...
ich kann mir aber auch nur schwer vorstellen, dass eine blaue standlichtlampe (oder grün oder rot...) eine e-prüfnummer hat. das ist soweit ich weiss in keinem eg-land erlaubt.
obelix