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Weil Tagfahrlichter liegen in der Helligkeit nach oben zwischen Fern und Abblendlicht, eben 16W nach vorn gebündelt... die Bilder wo das Abblendlicht das Tagfahrlicht überblendet sprechen für sich.Frank309 hat geschrieben:Ja, sind es.
Nicht ganz, du mußt auch die Scheinwerfer des Xenon Modelles verbauen, sprich für Xenon zugelassene Scheinwerfer !xflexx hat geschrieben:Also Eintragung ist kein Problem. Mein 307 hat Scheinwerferreinigung serienmässig und die elektronische LWR gibt es zum nachrüsten. Ist eine Blackbox mit integriertem Neigungsgeber die mittig im Fahrzeug (unter der Handbremsabdeckung) montiert wird. Wird mit der Stromversorgung des Abblendlichts parallel angeschlossen. Dann muß man noch ein zweiadriges Kabel zum Drehregler der serienmässigen LWR legen und dort anschliessen. Die serienmässige LWR wird nicht mehr angeklemmt. Das ganze hat ein e-Prüfzeichen und ist daher eintragungsfähig.
Allerdings muß man natürlich Brenner bzw. Vorschaltgeräte nehmen die auch e-Prüfzeichen haben. Dann steht einer Eintragung per Einzelabnahme §21 nichts mehr im Wege. Kostenpunkt für die Eintragung ca. 80€
Ganz offiziell beim TÜV ohne irgendwelche Tricks und so...
MfG Simon
haj,Wagi78 hat geschrieben: Nicht ganz, du mußt auch die Scheinwerfer des Xenon Modelles verbauen, sprich für Xenon zugelassene Scheinwerfer !
Natürlich ist es sinniger, die komplette Technik aus einem 307er mit legalem Xenon zu nehmen, denn dort ist alles aufgezählte ja dabei und zugelassen.madmadix hat geschrieben:haj,Wagi78 hat geschrieben: Nicht ganz, du mußt auch die Scheinwerfer des Xenon Modelles verbauen, sprich für Xenon zugelassene Scheinwerfer !
also ich muss zuegebn, ich habe mich damit noch nicht beschäftig usw, daher hab ich auch wenig ahnung.
wenn er die ori. xenon scheinwerfer vom 307 braucht, lohnt es sich dann nicht auch gleich die komplette xenon anlage zu übernehmen, oder, muss er dann bei diesen "zubehör" xenon kits die ja stellenweise mit e-zeichen sind (wo auch immer da jetz das e-zeichen drauf ist) dieses dann trotz der ori. scheinwerfer nochmal eintragen lassen?![]()
das würde mich als außenstehender nochmal interessieren.
mfg
Peter
Also unserem TÜV reicht es wenn es dieses Modell mit Xenon gab. Dann sind die Scheinwerfer Xenon-tauglich.Wagi78 hat geschrieben:Nicht ganz, du mußt auch die Scheinwerfer des Xenon Modelles verbauen, sprich für Xenon zugelassene Scheinwerfer !
Alles andere wirst du "legal" nicht eingetragen bekommen, egal wie viele E-Zeichen darauf sind !
Um es legal zu haben musst du folgende Dinge haben :
1. ALWR,
2. SWR,
3. Xenon zugelassene Scheinwerfer,
4. passende zugelassene Brenner und Vorschaltgeräte.
Gruß Daniel
Was, das sagt dein Tüv ???xflexx hat geschrieben:Also unserem TÜV reicht es wenn es dieses Modell mit Xenon gab. Dann sind die Scheinwerfer Xenon-tauglich.Wagi78 hat geschrieben:Nicht ganz, du mußt auch die Scheinwerfer des Xenon Modelles verbauen, sprich für Xenon zugelassene Scheinwerfer !
Alles andere wirst du "legal" nicht eingetragen bekommen, egal wie viele E-Zeichen darauf sind !
Um es legal zu haben musst du folgende Dinge haben :
1. ALWR,
2. SWR,
3. Xenon zugelassene Scheinwerfer,
4. passende zugelassene Brenner und Vorschaltgeräte.
Gruß Daniel
Hat mich auch gewundert, aber ich dachte mir wenn das der TÜV so sagt dann ist es mir gleich recht.
Ist übrigens der Hauptsitz vom TÜV-Süd mit Akkreditierungsstelle. Wenn ich es also dort so eingetragen bekomme ist es denke ich doch wohl legal.
MfG Simon