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einblumentopf hat geschrieben:Zunächst einmal gibt es keinen 3.0 HDI im 607. Der einzige Peugeot in dem der Motor verbaut wurde ist das 407 Coupe zum Ende der Bauzeit. Zum anderen haben soweit ich weiß alle Peugeot Diesel ab einem gewissen Baujahr (könnte 2004 gewesen sein bin ich mir aber nicht sicher) ein Zahnriemenintervall von 240000km oder 10 Jahre - die Aussage deiner Werkstatt ist also korrekt.
Kobray hat geschrieben:ne das ist das problemm , er pfeift die ganze zeit !!
manchmall wirds leise und manchmall wieder lauter !! Was kann das sein !!???

HolleBln hat geschrieben:wenn deine fahrzeug aus der gewährleistung und der herstellergarantie raus ist und du keine weitergehende gebrauchtwagengarantie hast, hast du du keinerlei ansprüche auf irgendetwas, unabh. davon, ob dein riemen vor dem empf. interall hops geht.
Dankeschön ,ich werde es weiter leiten !!!Martin hat geschrieben:Kobray hat geschrieben:ne das ist das problemm , er pfeift die ganze zeit !!
manchmall wirds leise und manchmall wieder lauter !! Was kann das sein !!???
Hallo,
bei dieser Motorisierung sind meistens Wasserpumpe oder Lichtmaschine die Ursache für "pfeifende" Geräusche.
Da diese beiden Bauteile über den Keilrippenriemen angetrieben werden, lässt sich durch eine Demontage des Selben und anschließendem kurzen(!!) Betrieb des Motors ohne Keilrippenriemen die Geräuschquelle dem Keilrippen- oder Zahnriementrieb zuordnen...
Zur Demontage des Keilrippenriemens muss allerdings der Spanner ausgebaut werden, was ein wenig fummelig ist..![]()
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Gruß Martin
nein, du hast keinerlei garantieanspruch wenn dein riemen hopps geht! das ist ne wartungsarbeit, genauso wie ölwechsel und luftfilterwechsel.Kobray hat geschrieben:HolleBln hat geschrieben:wenn deine fahrzeug aus der gewährleistung und der herstellergarantie raus ist und du keine weitergehende gebrauchtwagengarantie hast, hast du du keinerlei ansprüche auf irgendetwas, unabh. davon, ob dein riemen vor dem empf. interall hops geht.
Ja gut ,aber wenn der Hersteller sagt ich soll den zahnriemen erst bei 240000km oder nach 10 Jahren tauschen ,dann kann ich ja nichts dafür wenn ich mich drauf verlasse !! Und wenn er reist z.b.s nach 145000km oder 5 jahren !! Das Auto ist checkheft gepflegt und alles wurde immer sorgfältig gemacht !! ich verlasse mich doch auf die aussagen des Herstellers !! Dann muss das doch lauten garantie auf vorfälle mit dem Zahnriemen min.10 jahre oder 240000 km !! Oder nicht ??????