Vielen Dank !!! Trotzdem ,schon komisch das es erst nach 240000 km wechseln soll !! Aber wie gesagt vielen Dank für eure Hilfe !peugeot-fan91 hat geschrieben:nein, du hast keinerlei garantieanspruch wenn dein riemen hopps geht! das ist ne wartungsarbeit, genauso wie ölwechsel und luftfilterwechsel.Kobray hat geschrieben:HolleBln hat geschrieben:wenn deine fahrzeug aus der gewährleistung und der herstellergarantie raus ist und du keine weitergehende gebrauchtwagengarantie hast, hast du du keinerlei ansprüche auf irgendetwas, unabh. davon, ob dein riemen vor dem empf. interall hops geht.
Ja gut ,aber wenn der Hersteller sagt ich soll den zahnriemen erst bei 240000km oder nach 10 Jahren tauschen ,dann kann ich ja nichts dafür wenn ich mich drauf verlasse !! Und wenn er reist z.b.s nach 145000km oder 5 jahren !! Das Auto ist checkheft gepflegt und alles wurde immer sorgfältig gemacht !! ich verlasse mich doch auf die aussagen des Herstellers !! Dann muss das doch lauten garantie auf vorfälle mit dem Zahnriemen min.10 jahre oder 240000 km !! Oder nicht ??????
nur der intervall ist eben länger und es ist teurer.
wann du den riemen wechseln lässt, ist deine sache, und nur du weißt, wie du das auto benutzt hast. fährst du fast ausschließlich langstrecke, ist der wechsel wesentlich später fällig, als wenn du nur kurzstrecke fährst.
viele gehen nur nach den km-angaben, wäre mir persönlich zu unsicher, die jahre-angabe nebendran ist nicht einfach so dort.
du musst den riemen also entweder bei 240.000km (inkl. spannrollen, wapu etc) oder nach 10 Jahren tauschen. Wenn "erschwerte" Nutzungsbedingungen (so nennt pug glaube ich den kurzstreckeneinsatz) musst du ihn eben etwas früher tauschen (nach 180.000 oder 8 Jahren wäre dann kein fehler denke ich).
und insgesamt gilt: lieber zu früh als zu spät.
gruß
Service
