Ich hab eben mal Google angeworfen, es waren mal 200mm laut §60 StVZO. Der Paragaph wurde aber aufgehoben, stattdessen gilt jetzt §10 FZV, in dem aber auch 200mm gefordert werden (Absatz 7).
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
Bei mir wurde es halt wie gesagt mal festgestellt aber nach dem Motto "wie soll man es bei dem Auto auch anders machen" sich nicht weiter drum gekümmert.
Die andere, ziemlich spitzfindige Version, die ich aber auch mal im Netz aufgeschnappt habe: Kennzeichen, die ausserhalb des vorgeschriebenen Bereichs montiert sind, sind nicht gültig, man könnte das behördlich als fahren ohne Kennzeichen mit den entsprechenden Strafen auslegen, genauso wie wenn man das Nummernschild hinter Windschutzscheibe und Scheibenwischer versteckt.
Was du nun draus machst ist deine Entscheidung.
Meine persönliche Meinung: Wer unbedingt etwas finden will, der findet eh immer was zum Knöllchenschreiben. Ich zeige meinen guten Willen, indem das Nummernschild auf der Montagefläche im optisch vertretbaren Rahmen so weit wie möglich oben ist. Bislang hats ja so auch funktioniert.