Stilllegung und Konservierung bis zum H-Kennzeichen

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Coopex
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Re: Stilllegung und Konservierung bis zum H-Kennzeichen

Beitrag von Coopex » Mi 15.08.12 14:57

freeeak hat geschrieben:Mit h Kennzeichen hast auch nur ne beschränkte fahrberechtigung glaube 10.000km im Jahr.
das youngtimerkennzeichen kriegt man meiner Meinung nach schon früher.ich meine die ersten 2er Golfs dürfen damit schon fahren.
Google spuckt da aber genug Infos aus-ansonsten hilft der TÜV da auch.
1. Beschränkte Berechtigung?? Noch nie gehört - halte ich für Blödsinn.
Zulassungsrechtlich überhaupt nicht machbare, WENN ÜBERHAUPT dann lediglich versicherungsrechtlich ...

2. FAKT ist dass 07er-Kennzeichen auch erst ab einem Alter von 30 Jahren zulässig sind.
Es gab zu Anfang der 07er-Einführung eine kurze Zeit wo die schon ab einem Alter von 25 Jahren möglich waren.
Diese Kennzeichen durften nach Änderung zu 30 Jahren als Bestandsschutz behalten werden.

Bitte nicht immer so halbe Wahrheiten und Halbwissen in die Gegen posten :sonich: ... nicht böse gemeint!

Grüßle,
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freeeak
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Re: Stilllegung und Konservierung bis zum H-Kennzeichen

Beitrag von freeeak » Mi 15.08.12 22:05

So wie ich das geschrieben hab war mein Wissensstand der mir so vermittelt wurde.
Allerdings weiß ich nicht was da noch gültig ist und was geändert wurde und was der Dozent so dazufantasiert hat...

Nachdem ich hier so zerrissen werd hab ich mein tabellenbuch rausgekramt( 2005,15.Auflage)
Dabei kam folgendes zum Vorschein:

Rotes oldtimerkennzeichen (07er)
- mind.20jahre fahrzeugalter
-Anerkennung als Oldtimer
-Fahrzeuge benötigen keine gültige hu/Au müssen aber verkehrssicher sein
-mit diesem Kennzeichen dürfen auch Probe und überführungsfahren gefahren werden.
Das Kennzeichen wird an Oldtimer ausgegeben um an oldtimerveranstaltungen teilzunehmen.
Mit genehmigung an versch.Fzg. Verwendbar.

H-Kennzeichen
-30jahre
-Anerkennung als Oldtimer durch Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für das kraftfahrzeugwesen
-hu,Au und ggf sp sind notwendig.

Mehr steht da nicht...auch die 2010er Auflage sagt hier nix anderes.
Bist ungeschickt, hast linke Hände?

Läufst gegen Türen und auch Wände?

Kannst nicht schrauben und nicht lenken?
...
Hast auch Probleme mit dem Denken?

Kriegst nicht mal deine Schuhe zu?

Du bist ein Mann für A.T.U.

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