1. Beschränkte Berechtigung?? Noch nie gehört - halte ich für Blödsinn.freeeak hat geschrieben:Mit h Kennzeichen hast auch nur ne beschränkte fahrberechtigung glaube 10.000km im Jahr.
das youngtimerkennzeichen kriegt man meiner Meinung nach schon früher.ich meine die ersten 2er Golfs dürfen damit schon fahren.
Google spuckt da aber genug Infos aus-ansonsten hilft der TÜV da auch.
Zulassungsrechtlich überhaupt nicht machbare, WENN ÜBERHAUPT dann lediglich versicherungsrechtlich ...
2. FAKT ist dass 07er-Kennzeichen auch erst ab einem Alter von 30 Jahren zulässig sind.
Es gab zu Anfang der 07er-Einführung eine kurze Zeit wo die schon ab einem Alter von 25 Jahren möglich waren.
Diese Kennzeichen durften nach Änderung zu 30 Jahren als Bestandsschutz behalten werden.
Bitte nicht immer so halbe Wahrheiten und Halbwissen in die Gegen posten
Grüßle,
de Maggus