Hi,
hast du das Auto denn schon gekauft?
Die Frage, ob ein versteckter Mangel vorliegt oder nicht, wird eigentlich nur dann relevant, wenn es um den Zeitpunkt der Mängelrüge geht. Nicht jeder versteckte Mangel führt gleich zu einem Gewährleistungsfall (zB versteckter Mangel in einem Verschleißteil).
Ob ein Mangel vorliegt, entscheidet sich nach der Vereinbarung zwischen euch. Falls man den Verkäufer mit 'optisch einwandfrei' so verstehen durfte, dass er mit dem Blick auf den Riemen auch etwas über den technisch einwandfreien Zustand gesagt hat, habt ihr euch über einen solchen auch geeinigt. Ein technisch defekter Riemen wäre dann eine Abweichung von der Vereinbarung und ein Mangel wäre gegeben. Davon abgesehen könnte man auch über eine Garantievereinbarung (443 bgb) nachdenken, die würde dann neben der Gewährleistung greifen.
Ein anderes Verständnis dieser Aussage ist aber ebenso denkbar..
Frag ihn doch einfach, ob er dir schriftlich versichert, der Riemen sei technisch neuwertig.
Falls du das Auto schon gekauft hast..
der verkäufer muss, wenn er es ned nachweisen kann, auf jedenfall den riemen+wapu+spannrollen tauschen?
Wenn ihr euch auf einen Kauf eines neuwertigen Riemens geeinigt habt (was aber IMO nicht feststeht) und dein Verkäufer nicht beweisen kann, dass der Riemen auch neu ist, muß er nachbessern.
Du könntest ihm hierfür eine Frist setzen, innerhalb er entweder den Beweis erbringt oder das Teil in den Zustand versetzt, den er dir zugesichert hat (bzw hätte). Falls er den tatsächlich nicht erbringen kann (oder sich weigert), hat er von Anfang an nicht erfüllen können, und du kannst (bzw könntest) ohne Frist zurücktreten.
Also so seh ich das (jetzt mal ganz unverbindlich ^^).
Gruß