allg. frage zur EINTRAGUNG

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
funkykowal
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allg. frage zur EINTRAGUNG

Beitrag von funkykowal » Di 22.10.02 10:04

hi. wie ist denn das eigentlich wenn ein tüv/gtü/was auch immer (anerk. sachverständiger) etwas einträgt, was er hätte nach geltendem recht nicht eintragen dürfen? ist diese eintragung gültig oder nicht? kann diese eintragung für den prüfer folgen haben? es steht ja auch nicht drinne wer das gemacht hat, oder?


thx!

205rallye
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re: also ich denke mal... (mt)

Beitrag von 205rallye » Di 22.10.02 10:38

>hi. wie ist denn das eigentlich wenn ein tüv/gtü/was auch immer (anerk. sachverständiger) etwas einträgt, was er hätte nach geltendem recht nicht eintragen dürfen? ist diese eintragung gültig oder nicht? kann diese eintragung für den prüfer folgen haben? es steht ja auch nicht drinne wer das gemacht hat, oder?


>thx!


das sollte schon ungültig sein. Die Frage ist wann's zum Tragen kommt. Mal angenommen, der trägt eine Rad-/Reifenkombination ein, die grundsätzlich nicht passt. Jetzt platzt der Reifen durch Schleifen/Aufsetzen und man hat einen Unfall. Also ich würde dann den Prüfer haftbar machen, er ist ja der SACHVERSTÄNDIGE, der mir quasi bescheinigt hat, das sowas nicht passieren kann. Wie sich sowas beweisen lässt? Wohl nur durch ein weiteres Gutachten eines anderen Prüfers. Aber das ist nur mein Rechtsverständnis und es heisst ja nicht, das es da sowas wie einen 'Haftungsauschluss/-begrenzung' gibt. Also korrigiert mich wenn's net stimmt.


MfG Torsten

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beatnix
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is doch logisch

Beitrag von beatnix » Di 22.10.02 10:39

wenn er es nach geltendem recht nicht eintragen darf ist es auch nicht gültig. und ja: er kann deshalb belangt werden.


der onkel meiner freundin ist tüver *breitgrins* und mit dem hab ich da schonmal drüber geredet.


<table border="0" cellpadding="0" cellspacing="2" height="24" width="243"><tr><td bgcolor="#3300cc" width="50"><font size="2" face="Arial,Helvetica,Geneva,Swiss,SunSans-Regular" color="white"><b>beatnix</b></font></td><td><a href="mailto:beatnix@peugeotforum.net"><img height="18" width="28" src="http://www.peugeotforum.net/Beatnix/brief.gif" align="middle" border="0"></a></td><td><a href="http://www.huberwast.de" target="_blank"><img height="18" width="28" src="http://www.peugeotforum.net/Beatnix/www.gif" align="middle" border="0"></a></td><td><a href="http://www.peugeotforum.net/Beatnix/gallery/beatnix.htm" target="_blank"><img height="18" width="28" src="http://www.peugeotforum.net/Beatnix/auto.gif" align="middle" border="0"></a></td><td><a href="http://web.icq.com/wwp?Uin=164668321" target="_blank"><img height="18" width="18" src="http://web.icq.com/whitepages/online?ic ... 8321&img=5" align="middle" border="0"></td><td><font size="2" face="Arial,Helvetica,Geneva,Swiss,SunSans-Regular" color="#3300cc"><a href="http://web.icq.com/whitepages/add_me/1, ... tr></table>

Günter
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der Halter ist haftbar

Beitrag von Günter » Di 22.10.02 11:23

>>hi. wie ist denn das eigentlich wenn ein tüv/gtü/was auch immer (anerk. sachverständiger) etwas einträgt, was er hätte nach geltendem recht nicht eintragen dürfen? ist diese eintragung gültig oder nicht? kann diese eintragung für den prüfer folgen haben? es steht ja auch nicht drinne wer das gemacht hat, oder?>thx!


>das sollte schon ungültig sein. Die Frage ist wann's zum Tragen kommt. Mal angenommen, der trägt eine Rad-/Reifenkombination ein, die grundsätzlich nicht passt. Jetzt platzt der Reifen durch Schleifen/Aufsetzen und man hat einen Unfall. Also ich würde dann den Prüfer haftbar machen, er ist ja der SACHVERSTÄNDIGE, der mir quasi bescheinigt hat, das sowas nicht passieren kann. Wie sich sowas beweisen lässt? Wohl nur durch ein weiteres Gutachten eines anderen Prüfers. Aber das ist nur mein Rechtsverständnis und es heisst ja nicht, das es da sowas wie einen 'Haftungsauschluss/-begrenzung' gibt. Also korrigiert mich wenn's net stimmt.


>MfG Torsten

funkykowal
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mag ja sein

Beitrag von funkykowal » Di 22.10.02 11:29

aber icke, als normaler otto verbraucher muß mich doch nicht mit all den vorschriften usw. auskennen. dafür gibts doch diese prüfer. und wenn einer sagt ja, dann kann ich doch nicht wissen, daß doch nicht. ???

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re: EINTRAGUNG

Beitrag von Streetfighter » Di 22.10.02 12:20

Jede Eintragung auf Einzelabnahmenbasis kann angezweifelt werden!!!


Das heisst das ein anderer Prüfer halt das net abnehmen muss was eingetragen war.


Also wird die Eintragung wieder ausgetragen und du bist der Dumme dabei.


So schauts effektiv aus.


Ist alles bei uns schon passiert.


Gruss Robert

kris

wie immer ansichtssache...

Beitrag von kris » Di 22.10.02 12:24

...ein Tüv-prüfer oder zugelassener Sachverständiger kann nach seinem gewissen, mit etwas spielraum sachen eintragen auch wenn ein anderer es z.b. nicht eintragen würde.


wenn er es sachlich und technisch vertreten kann und nicht gegen geltendes recht, hier die StVzo, verstösst, ist er befugt, einzutragen, was ihm passt!


es kann natürlich passieren, dass man mit einer eintragung von prüfer x zwei jahre später bei prüfer y vorfährt und der trägt die sachen wieder aus, weil er sie für regelwidrig hält!!!


einen rechtsanspruch hat da keiner, weder der prüfer der einträgt hat das recht auf unantastbarkeit seiner abnahmen,


noch hat der verbraucher das recht, schon einmal eingetragene sachen nochmal auf einem anderen auto eingetragen zu kriegen.


alles abwägungssache!


und täuscht euch nicht! eine eintragung oder tüv-abnahme bedeutet nicht, dass man einen freibrief hat und aus der verantwortung ist.


baut fahrer a einen unfall, weil die eingetragenen räder an der karosse aufgeschlitzt worden sind, ist nur er verantwortlich, denn "...er muss sich jederzeit vom technisch einwandfreien zustand seines wagens überzeugen..."


der tüv-prüfer ist definitiv für folgeschäden NICHT haftbar zu machen!!!


ebenso eine bestandene tüv-abnahme: kauft jemand ein auto mit bestandenem tüv in dem glauben, damit sei die verkehrssicherheit und der notwendige technische zustand für zwei jahre zweifelsfrei garantiert, der irrt!!!


nur fahrer und halter sind haftbar zu machen. passiert ein unfall, weil die karre wegen rost auseinanderbricht oder weil die bremse nicht geht, ist wieder nur der fahrer/halter in der verantwortung, weil "...er sich vom technisch einwandfreien zustand seines autos vor der fahrt selber überzeugen muss...". der tüv ist hier definitiv nach dem gesetz aus dem schneider.


schwieriges thema.


grüsse, kris

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nicht ganz richtig...

Beitrag von obelix » Di 22.10.02 12:53

eine eintragung kann von einem anderen prüfer nicht so ohne weiteres ausgetragen werden. wenn ich bei einem anderen prüfer was anderes eintragen lassen will hat er nicht das recht die frühere rauszunehmen.


der tüv ist keine bamtete institution und hat keine vollziehende gewalt.


anders sieht es aus, wenn die polizei mich anhält und die eintragung anzweifelt. der dann zugezogenen prüfer erstellt ein neues, eigenes gutachten und aufgrund dessen wird dann die eintragung "ausgetragen"


aber sooo einfach ist dann auch wieder nicht. das geht nur bei völlig illegalen dingen. beui sachen die sich in einer grauzone bewegen und im ermessensspielraum liegen wird kein prüfer das gutachten eines anderen anzweifeln.


anhand des fahrzeugscheines kann nicht festgestellt werden wo die eintragung gemacht wurde, also lassen sich auch auf die umstände der eintragung keine rückschlüsse ziehen.


es ist eine gratwanderung, aber man darf sich auch nicht ins bockshorn jagen lassen...


obelix

kris

eine krähe hackt einer anderen eher selten ein auge aus...

Beitrag von kris » Di 22.10.02 13:09

...ja, ich geb dir recht, natürlich und gott sei dank sieht die realität anders aus.


aber es gibt schon prüfer, die an den eintragungen anderer rummosern und nochmal und nochmal prüfen und dich warten lassen. ich hatte mal son ding mit nem gutmann-kat im 1.6er GTI. nach dem gutachten war eine nummer auf dem gehäuse eingeprägt, bei meinem (warum auch immer) war eine plakette aufgepunktet und es war dort eine etwas andere nummer eingeschlagen. eindeutig war aber das 205/309 US zu lesen, das auf der stirnseite eingeprägt war. dieser idi** wollte mir so keinen tüv auf das auto machen, denn obwohl der kat eingetragen war, wollte er die richtigkeit überprüfen, irgendwann fing er dann das rumspinnen an und meinte:...und ausserdem, woher soll ich denn wissen, ob sie da nicht nen 1.9er drinhaben? ich hab ne halbe stunde mit dem mann diskutiert. also hat er mich heimgeschickt mit der aufforderung eine bestätigung von gutmann zu besorgen. na ja, das kostet eben nochmal 22 euro nachprüfung und dauert...


nen anderer war so blind, dass er mir ohne widerworte mit nem 1.9er gutachten die 7x15 auf nem 1.6er mit der breiten achse eintrug, er meinte dann nur: ...na ja, vorne schauen die schon a bisserl raus...


es kommt halt wie immer drauf an, an wen man gerade gerät.


grüsse, kris

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korrekt...

Beitrag von obelix » Di 22.10.02 13:31

solche spezialisten hatte ich auch schon.


das mit den krähen hat übrigens einen haken...


ein TÜVB-mann sucht immer nach fehlern von DEKRA-ingenieuren. die zwei organisationen versuchen sich gegenseitig bei jeder gelegenheit an den karren zzu fahren, um argumente gegen den jeweils anderen zu sammeln.


da herrscht schon fast krieg...


selbst innerhalb des tüvs herrscht keine einigkeit.


mein prüfer hier hat mir mnal gesagt: "wenn ich manche motoreintragungen sehe, weiss ich genau, der war entweder in hamburg, bayer/franken oder im ruhrpott.


wenn ich könnte würde ich die eintragungen rückgängig machen..."


hmmm... da hab ich dann lieber nix dazu gesagt, immerhin hat er mir ja die gruppe n anlage eingtragen *gggg*


wie heisst es im tv? es bleibt schwierig...


gruss


obelix

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