Moin.
Du darfst maximal 8 Schweinwerfer haben, also praktisch 4 Paare.
Frag mich jetzt nicht nach dem Paragraphen, aber das steht irgendwo.
Als 1 Scheinwerfer zählt z.Bsp. ein Nebler oder ein H4 "Gehäuse".
Wenn du Abblendlicht und Fernlicht getrennt/extra hast, also z.Bsp. H4 und
H7, dann zählen die schon als 2 Scheinwerfer.
Also ne Möglichkeit wäre: H4 Abblend-/Fernlicht, Nebler und Zusatz inner Stoßstange und nochmal Zusatz im Grill oder die netten großen Rally-Dinger
auf der Stoßstange
Also nix mit 5000 Scheinwerfer! (Wer soll auch nachher die ganzen Scheine wieder einsammeln *ggg*)
MfG
>Moin!
>Ich hab grad mal ein bißchen die StVZO überflogen, da hab ich nichts darüber gefunden, dass man sich nicht 5000 Zusatzfernscheinwerfer montieren dürfte. Allerdings müssen die Scheinwerfer immer paarweise angebracht sein (im Bezug auf Autos, bei Motorrädern nicht).
>Ich meine aber auch schonmal gehört zu haben, dass pro Fahrzeugseite nicht mehr als 2x 55W nach vorne strahlen dürfen, vielleicht ist das irgendwo im Gesetzestext noch versteckt. Gegen diese Vermutung spricht die Gutmannfront fürn 306, da sind Nebler und Zusatzfernlicht verbaut, die "großen" 306 haben aber Doppelparabolscheinwerfer, damit wären wir bei Fernlicht bei 3x 55W.
>Wer es genau wissen will, siehe Link.
>Greetz
>RR
>
>>Ich hab vor meinem 205 Rallye in Anlehnung an zeitgenössiche Fotos die Optik des T16 zu geben. Unter anderem sehe ich den T16 immer mit 5(!) Zusatzscheinwerfern auf Höhe der vorderen Stoßstange. Was sind das (2 Fern, 2 Nebel OK, aber der fünfte?) und ist sowas für die Straße auch zulässig?
>>Danke vorab,
>>Torsten