Frage zum Thema Zusatzscheinwerfer...

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
205rallye
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Frage zum Thema Zusatzscheinwerfer...

Beitrag von 205rallye » Do 21.11.02 12:35

Ich hab vor meinem 205 Rallye in Anlehnung an zeitgenössiche Fotos die Optik des T16 zu geben. Unter anderem sehe ich den T16 immer mit 5(!) Zusatzscheinwerfern auf Höhe der vorderen Stoßstange. Was sind das (2 Fern, 2 Nebel OK, aber der fünfte?) und ist sowas für die Straße auch zulässig?


Danke vorab,


Torsten

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andi 205HH
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re: Frage zum Thema Zusatzscheinwerfer...

Beitrag von andi 205HH » Do 21.11.02 12:43

Hi Thorsten,


ich glaube, das ist eine mobile Flutlichtanlage und ist im Strassenverkehr sicher nicht zugelassen. Aber es gibt die dinger irgendwo zu kaufen und wenn man sie mit zugelassenen Scheinwerfern bestückt geht es vielleicht.


obwohl - wenn ich so an den "passantenschutz" denke - geht wohl wieder nicht .


:-)


na das ist ja vielleicht ne qualifizierte aussage!!! LOL





gruß


andreas


Ps. wolltest dich doch melden wegen Grafik frage oder so

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pongi
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re: Frage zum Thema Zusatzscheinwerfer...

Beitrag von pongi » Do 21.11.02 12:52

Soweit ich informiert bin geht es nicht, da du nur eine bestimmte anzahl an scheinwerfern haben darfst.


sorry

205rallye
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re: Danke! Das hilft mir echt weiter... ;-)) (mt)

Beitrag von 205rallye » Do 21.11.02 12:53

Neee im Ernst, ich wollte nur mal rausfinden was die da tatsächlich montiert hatten. Letzlich ist's mir aber auch egal, vielmehr suche ich eine Möglichkeit das nachzubauen (evtl. den mittleren als Suchscheinwerfer?) und hab keinen Schimmer obs da eine zulässige Möglichkeit gibt.


Wegen der Grafik ist ganz einfach. Ich suche für meine Firma ein eingängiges Logo auf Basis des Namens und der übrigen Standards (Farben, Schrift etc.), die ich bei Gründung noch selber festgelegt habe und wegen des Wiedererkennungswertes nicht komplett umwerfen möchte. Muss Dir nur mal alle Vorlagen zusammenstellen, und dann wollte ich fragen ob Du da ne kreative und natürlich gute ;-)) Idee hast. Sollste natürlich nicht für lau machen.


Greetz Torsten

205rallye
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re: Das ist die eigentliche Frage.

Beitrag von 205rallye » Do 21.11.02 12:55

max 4 Zusatzscheinwerfer, 2 Nebel, 2 Fern - stimmt's? Oder - hoffentlich - nicht!? *g*

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re: Danke! Das hilft mir echt weiter... ;-)) (mt)

Beitrag von andi 205HH » Do 21.11.02 13:01

ahhhh soooo :-)


das läßt sich machen - wenn du alles gesammelt hast, schick es mir per mail (hast du noch, oder? )


wenn es größere Datenmengen sind kannst du auch meine firmenaddy bekommen oder du brennst ne cd und ab per post


und dann bequatschen wir mal was du dir vorstellst.


gruß


andreas

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soviel ich weiß ja.

Beitrag von pongi » Do 21.11.02 13:07

wobei ich glaube das du scheinwerfer montieren darfst solange sie abgedeckt sind. wie z.b. bei den Off-Roadern die ihre flakscheinwerfer am Überrollbügel montiert haben und so eine art plastikkappe drüber haben.


Ob das geht weiß ich nicht. glaube aber das ich da was gehört habe.


Matthias

Red Runner
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re: Frage zum Thema Zusatzscheinwerfer...

Beitrag von Red Runner » Do 21.11.02 13:13

Moin!


Ich hab grad mal ein bißchen die StVZO überflogen, da hab ich nichts darüber gefunden, dass man sich nicht 5000 Zusatzfernscheinwerfer montieren dürfte. Allerdings müssen die Scheinwerfer immer paarweise angebracht sein (im Bezug auf Autos, bei Motorrädern nicht).


Ich meine aber auch schonmal gehört zu haben, dass pro Fahrzeugseite nicht mehr als 2x 55W nach vorne strahlen dürfen, vielleicht ist das irgendwo im Gesetzestext noch versteckt. Gegen diese Vermutung spricht die Gutmannfront fürn 306, da sind Nebler und Zusatzfernlicht verbaut, die "großen" 306 haben aber Doppelparabolscheinwerfer, damit wären wir bei Fernlicht bei 3x 55W.


Wer es genau wissen will, siehe Link.


Greetz


RR





>Ich hab vor meinem 205 Rallye in Anlehnung an zeitgenössiche Fotos die Optik des T16 zu geben. Unter anderem sehe ich den T16 immer mit 5(!) Zusatzscheinwerfern auf Höhe der vorderen Stoßstange. Was sind das (2 Fern, 2 Nebel OK, aber der fünfte?) und ist sowas für die Straße auch zulässig?


>Danke vorab,


>Torsten

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re: Super, Danke!

Beitrag von 205rallye » Do 21.11.02 15:37

>Moin!


>Ich hab grad mal ein bißchen die StVZO überflogen, da hab ich nichts darüber gefunden, dass man sich nicht 5000 Zusatzfernscheinwerfer montieren dürfte. Allerdings müssen die Scheinwerfer immer paarweise angebracht sein (im Bezug auf Autos, bei Motorrädern nicht).


>Ich meine aber auch schonmal gehört zu haben, dass pro Fahrzeugseite nicht mehr als 2x 55W nach vorne strahlen dürfen, vielleicht ist das irgendwo im Gesetzestext noch versteckt. Gegen diese Vermutung spricht die Gutmannfront fürn 306, da sind Nebler und Zusatzfernlicht verbaut, die "großen" 306 haben aber Doppelparabolscheinwerfer, damit wären wir bei Fernlicht bei 3x 55W.


>Wer es genau wissen will, siehe Link.


>Greetz


>RR


>


>>Ich hab vor meinem 205 Rallye in Anlehnung an zeitgenössiche Fotos die Optik des T16 zu geben. Unter anderem sehe ich den T16 immer mit 5(!) Zusatzscheinwerfern auf Höhe der vorderen Stoßstange. Was sind das (2 Fern, 2 Nebel OK, aber der fünfte?) und ist sowas für die Straße auch zulässig?


>>Danke vorab,


>>Torsten

Darzl309
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FALSCH!!!

Beitrag von Darzl309 » Fr 22.11.02 09:36

Moin.


Du darfst maximal 8 Schweinwerfer haben, also praktisch 4 Paare.


Frag mich jetzt nicht nach dem Paragraphen, aber das steht irgendwo.


Als 1 Scheinwerfer zählt z.Bsp. ein Nebler oder ein H4 "Gehäuse".


Wenn du Abblendlicht und Fernlicht getrennt/extra hast, also z.Bsp. H4 und


H7, dann zählen die schon als 2 Scheinwerfer.


Also ne Möglichkeit wäre: H4 Abblend-/Fernlicht, Nebler und Zusatz inner Stoßstange und nochmal Zusatz im Grill oder die netten großen Rally-Dinger


auf der Stoßstange :)


Also nix mit 5000 Scheinwerfer! (Wer soll auch nachher die ganzen Scheine wieder einsammeln *ggg*)


MfG





>Moin!


>Ich hab grad mal ein bißchen die StVZO überflogen, da hab ich nichts darüber gefunden, dass man sich nicht 5000 Zusatzfernscheinwerfer montieren dürfte. Allerdings müssen die Scheinwerfer immer paarweise angebracht sein (im Bezug auf Autos, bei Motorrädern nicht).


>Ich meine aber auch schonmal gehört zu haben, dass pro Fahrzeugseite nicht mehr als 2x 55W nach vorne strahlen dürfen, vielleicht ist das irgendwo im Gesetzestext noch versteckt. Gegen diese Vermutung spricht die Gutmannfront fürn 306, da sind Nebler und Zusatzfernlicht verbaut, die "großen" 306 haben aber Doppelparabolscheinwerfer, damit wären wir bei Fernlicht bei 3x 55W.


>Wer es genau wissen will, siehe Link.


>Greetz


>RR


>


>>Ich hab vor meinem 205 Rallye in Anlehnung an zeitgenössiche Fotos die Optik des T16 zu geben. Unter anderem sehe ich den T16 immer mit 5(!) Zusatzscheinwerfern auf Höhe der vorderen Stoßstange. Was sind das (2 Fern, 2 Nebel OK, aber der fünfte?) und ist sowas für die Straße auch zulässig?


>>Danke vorab,


>>Torsten

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