Wer kennt sich aus mit roten...

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Coopex
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Hey Obi ...

Beitrag von Coopex » Di 11.02.03 12:25

... ich will Deine Kompentenz nit anzweifeln, aber das Ding muß nicht StVZO-konform sein, weil ...


1. Youngtimer heißt maximal zeitgenössisch getunt ... hat aber nix mit der Konformität zu tun und extrem ist dann eh nicht.


2. Es ist ein rotes Kennzeichen - und bei denen ist - da halt auch für technische Dinge gedacht - die Konformität nicht vorliegen, da sonst die Firmen, etc. mit ihren Probe- und Testfahrzeugen (ohne Konformität) auch nicht fahren dürften! (Aus diesem Bereich kommen diese Kennzeichen meines Wissens ursprünglich)


3. Das heißt natürlich nicht, daß das Fahrzeug nicht verkehrssicher sein muß.


*wink*

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Motronix
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re: du sprichst vom sogenannten "youngtimer-kennzeichen"...

Beitrag von Motronix » Di 11.02.03 12:36

Also mein Vater hat sich für ein paar seiner Motorräder so ein Kennzeichen besorgt. ALso er muss einen Fahrtüchtigkeitsnachweis erbringen. Wie sowas genau abläuft, weiß er auch noch nicht. Wird wohl geprüft, ob Bremsen dran sind und Licht geht ;))


Das Kennzeichen kann er für mehrere Motorräder verwenden. Tolle Sache!


Er konnte mir nur nicht erklären wie das beim Auto so abläuft. Kein TÜV mehr OK, keine AU... auch prima. Wäre halt noch die Frage offen, was alles an Umbauten erlaubt ist. Mal angenommen... ich besorge mir einen 205 EZ 83. Wenn der dann soweit fertig ist (so wie ich mir das vorstelle) sieht der wohl etwa so aus wie mein blauer ;)) Ob das geht??? Anderer Motor, tief, breit, laut... HMMM ??? Warum denn nicht. Das gab es doch immer so bei den 205ern. Vielleicht nicht sofort ab 1983, aber zumindest bei den Gtis. Wann gab es die ertsen? 1984 oder 1985? Die wenigsten GTI wurden original verkauft (jedenfalls bei unserem Händler hier). Die meisten hatten vieeele Gutmann Teile dran. SPoilers, Felgen, Federn, Auspuff....


Gruß Jörg

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obelix
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danke....

Beitrag von obelix » Di 11.02.03 12:49

aber trotzdem...


wenn du einen roten hast, sollte das ding "ständig zulassungsfertig" sein...


(o-ton zulassungstelle ludwigsburg) d.h. alle veränderungen (ich hab nie gesagt, das nix umgebaut werden darf) MÜSSEN legal sein, also auch den tüv-segen haben.


die rote nummer setzt nämlich nicht die fahrzeug abe ausser kraft. das ist der springende punkt. also tieferlegen ja, aber nur mit zuläsigem fahrwerk.


so hatte ich das mit stvzo-konform gemeint...


*zurückwink*


obelix

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Kris
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gibt zwei davon: die 06er und die 07er .....

Beitrag von Kris » Di 11.02.03 12:54

..... die 06er ist ein reines händlerkennzeichen, kriegt man nur mit gewerbeschein. da beginnt die nummernfolge immer mit 06, z.b. KS - 06123


dann gibts das rote wechselkennzeichen für historische fahrzeuge, die 07er nummer, beginnt imer mit 07, z.b. KS - 07123.


dazu aus der oldtimer-markt:


was ist das?


- ein rotes wechselkennzeichen, auf das mehrere fahrzeuge zugelassen werden können.


für wen ist das?


- für alle motorisierten fahrzeuge, mindestalter 20 jahre (rare, weniger als 1.2oo exemplare, und historisch wertvolle fahrzeuge auch jünger)


was kostet es?


- steuer: ein/mehrere motoräder 46 euro/jahr, sonst 191 euro/jahr


- zulassung: zuteilung 26 bis 205 euro, fahrzeugscheinheft 15 euro


-evtl. verkehrssicherheitsnachweis 39 euro pro fahrzeug


was brauche ich?


- polizeiliches führungszeugnis


- versicherungsnachweis für alle darauf laufenden fahrzeuge


- evtl. verkehrssicherheitsnachweis


- evtl. vorführung der fahrzeuge


vorteile:


- sehr günstig für besitzer von sammlungen


- interessant für youngtimer-besitzer


- steuerfreiheit für fzg. die vor dem ersten weltkrieg gebaut wurden


- regelmässige HU entfällt


nachteile:


- stark eingeschränkte nutzung, nur zu probe-/test-/überführungsfahrten und fahrten zu treffen und anderen oldtimerveranstaltungen


- umständliche handhabung, kennzeichen umstecken, fahrtenbuchführung


- behördliche gängelung


- probleme im grenzüberschreitenden verkehr.


grüsse, kris

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Kris
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der riesen-nachteil .....

Beitrag von Kris » Di 11.02.03 12:58

..... die auf eine solche nummer laufenden fahrzeuge bleiben abgemeldet, d.h. der brief verfällt nach 18 monaten, es sei denn man meldet jedes fahrzeug alle 17 monate für ne woche an und das kostet wieder geld ....


grüsse, kris

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ein guter text...

Beitrag von obelix » Di 11.02.03 13:27

Das rote 07-Kennzeichen


Mit der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO hat der Begriff „Oldtimer“ im Jahre


1994 erstmals begriffliche Erwähnung im Gesetz gefunden. Mit der Verordnung


aus dem Jahre 1994 ist die Zuteilung eines roten 07- Kennzeichens speziell für


Oldtimer eingeführt worden. Hintergrund war, dass insbesondere für Sammlungen


die Möglichkeit bestehen sollte, Fahrzeuge dem interessierten Publikum auf


Veranstaltungen zugänglich zu machen.


Gesetzliche Grundlage


Die gesetzliche Grundlage bildet § 28 Abs. 1 und Abs. 2 StVZO in Verbindung


mit § 1 f 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO. Das Mindestalter der Fahrzeuge


beträgt nach allgemeiner Auffassung 20 Jahre. Das rote 07-Kennzeichen darf


nur in Zusammenhang mit der Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen sowie der


An- und Abreise, Probe- und Prüfungsfahrten, Überführungsfahrten und Fahrten


zum Zwecke von Reparaturen und Wartungen genutzt werden.


Missbrauch des Kennzeichens


Das rote 07-Kennzeichen verleitet allerdings dazu, Fahrzeuge auch zu anderen


Zwecken zu benutzen. Aufgrund der relativ geringen Kosten und des geringen


Zulassungsaufwandes wird das rote 07-Kennzeichen gerne auch für Alltagsfahrten


genutzt.


Der Missbrauch wird etwa dann vermutet, wenn der Fahrer eines Fahrzeugs mit


einem roten 07-Kennzeichen auf dem Weg zur täglichen Arbeit angetroffen wird.


Sanktionen


Wer sein Fahrzeug mit dem roten 07-Kennzeichen bewegt, ohne dass ein im Gesetz


genannter Grund vorliegt, läuft Gefahr, ein Bußgeld zahlen zu müssen, da er ein


Fahrzeug in Betrieb setzt, ohne dass es zum Verkehr zugelassen ist. Ferner kann


eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung drohen, das rote 07-Kennzeichen kann


wegen Missbrauchs eingezogen werden und im Falle eines Unfalles kann die


Versicherung ihre Leistung verweigern oder verringern.


Gefährlicher Kennzeichenverleih


Es sollte auch unterlassen werden, dass rote 07-Kennzeichen zu verleihen. Der


Versicherungsschutz gilt nur für Autos, die auf das rote 07-Kennzeichen


zugelassen worden sind, so das Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 7 U 123/00).


In dem zu entscheidenden Fall hatte sich ein Autohändler aus dem Raum Stuttgart


für eine kurze Überführungsfahrt bei einem befreundeten Händlerkollegen dessen


rotes 07-Kennzeichen ausgeliehen. Auf der Überführungsfahrt kam es zu einem


Unfall. Die Versicherung des Kennzeichenbesitzers verweigerte die Zahlung, da


der Unfallverursacher nicht ihr Versicherungsnehmer gewesen sei.


Diese Auffassung wurde von dem Oberlandesgericht Stuttgart geteilt.


Kurzzeitkennzeichen


Es empfiehlt sich deshalb für Überführungsfahrten ein sogenanntes


Kurzzeitkennzeichen“ bei der zuständigen Zulassungsstelle zu besorgen. Die


Gültigkeit des Kennzeichens beträgt maximal fünf Tage. Benötigt wird für


diese Kennzeichen eine spezielle Versicherungsbescheinigung (Deckungskarte).


Eine solche Versicherung ist zum Preis von ca. 100 – 140 DM zu haben. Da das


Verfallsdatum auf dem Kennzeichen eingetragen ist, muss das Kennzeichen nach


Ablauf nicht zurückgegeben werden. Die Gebühr für die Zuteilung des Kennzeichens


beträgt DM 20,--. Hinzu kommen die Kosten für die Schilder in Höhe von DM 15,--.


Diese Kennzeichen gelten ebenfalls nur für Probe-, Überführungs- und


Prüfungsfahrten sowie für Fahrten zur Anregung der Kauflust.


Fazit


Der Gesetzgeber wird nur dann an dem roten 07-Kennzeichen festhalten, wenn die


Besitzer des roten 07- Kennzeichen dem Sinn und Zweck entsprechend diese


Kennzeichen in Gebrauch nehmen. Hier sollte an die Disziplin aller Besitzer der


roten 07-Kennzeichen appelliert werden, so dass das Kennzeichen erhalten bleibt.





gefunden auf www.burkantat.de


obelix

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paz
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re: Wer kennt sich aus mit roten...

Beitrag von paz » Di 11.02.03 13:42

>>...Nummernschildern??? Wenn ein Fahrzeug 20 Jahre alt oder älter ist, kann man sich dafür eine rote Nummer besorgen. Damit darf man dann nur noch gewisse Fahrten machen (Probefahrt, Fahrten zu Veranstaltungen...), man hat aber auch gewisse Vorteile. Soweit ich weiß muss man auch nicht mehr zum TÜV! Es muss nur regelmässig (weiß nicht wie oft) ein Fahrtüchtigkeitsnachweis erbracht werden. Wer weiß genau wie sowas abläuft??? Müssen solche Fahrzeuge original sein? Was ist mit AU?


>>Danke für Infos


>>Gruß Jörg


>Hallo,


>ich weiß da auch was: ein Bekannter von mir hat solche Nummern auf seinem Käfer. Allerdings sind die nicht rot, der hat diese "Oldtimer-Kennzeichen". Da ist noch ein zusätzlicher Buchstabe mit drauf (Y*glaub*)... Die Schilder selber sind ganz normal schwarz beschriftet. Aber bei ihm muß der Käfer schon original bleiben (nix mit Mördermotor), um an diese Schilder zu gelangen mußte der irgendwo vorfahren. AU-Plakette hab ich da noch nicht gesehen, beim Käfer aber sowieso eine Wissenschaft. Aber ich hab auch schonmal solche Roten gesehen, stimmt... Wo da der Unterschied liegt weiß ich auch nicht. Wir hatten auf unseren Traktoren früher grüne drauf, durften halt nicht am So fahren. Aber unser Notarztwagen hat die auch drauf. Und der darf natürlich am So fahren *grübel*.


Anmerkung: Grüne Nummernschilder heißen, dass das Fahrzeug steuerbegünstigt ist vom Staat, so z.B. bei landwirtschaftlichen Betrieben oder DRK ..


greetz paz





>Naja, so Versicherungsfachleute wissen da bestimmt detailliert bescheid und können da genauere Auskunft geben.


>Gruß Bernd

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re: Wer kennt sich aus mit roten...

Beitrag von pongi » Di 11.02.03 19:55

das ist das sog. H-kennzeichen , h wie HOldtimer. Y-kennzeichen mit deutschlandflage haben die jungs mit den panzern

EuroHopper
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re: Wer kennt sich aus mit roten...

Beitrag von EuroHopper » Di 11.02.03 23:36

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>das ist das sog. H-kennzeichen , h wie HOldtimer. Y-kennzeichen mit deutschlandflage haben die jungs mit den panzern


Oder auch "H" wie Historisch! :-) ...wenn doch alles in der Welt so einfach wäre... :-))

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