Bodenfreiheit

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Terminator33
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Re: Hast Du die Country-Version mit 4x4 Antrieb ???

Beitrag von Terminator33 » Do 22.04.04 12:27

Ups, das war ich eben.. muss mich noch ans Einloggen gewöhnen ;)

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Sr.Herms
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Beitrag von Sr.Herms » Do 22.04.04 14:44

Gibts da eigentlich ne mindest. Höhe? Hab unter meinem 206 die Laguna Lippe und möchte jetzt eindlich meine 40mm Feder rausschmeißen und mir nen Fahrwerk gönnen! Da würde ich gern wissen ob ich Probleme mit dem Tüv bekomme wenn er vorne zu tief ist?War immer der Meinung das es da nen mindestmaß bei der Bodenfreiheit gibt

little_lion
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Beitrag von little_lion » Do 22.04.04 16:14

> Gibts da eigentlich ne mindest. Höhe? Hab unter meinem 206 die Laguna Lippe und möchte jetzt eindlich meine 40mm Feder rausschmeißen und mir nen Fahrwerk gönnen! Da würde ich gern wissen ob ich Probleme mit dem Tüv bekomme wenn er vorne zu tief ist?War immer der Meinung das es da nen mindestmaß bei der Bodenfreiheit gibt

Ich glaub das ist regional und von TÜV zu TÜV verschieden *g*
Hab aber mal was gehört, dass du ca. 6-8 cm (kenn die genaue Zahl nicht mehr) mindestens zwischen Boden und FESTEN Teilen haben musst. Deine flexible Spoilerlippe darf soweit mir bekannt ist auch noch tiefer sein.
Es kann dir dann auch noch passieren, dass ein TÜV-Prüfer bei nem 206 Streß macht, weil das Kennzeichen zu tief ist, aber was solls: fahr zum nächsten, der trägst wahrscheinlich ein.

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zorro
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Beitrag von zorro » Do 22.04.04 16:19

> little_lion schrieb:
>
> > Gibts da eigentlich ne mindest. Höhe? Hab unter meinem 206 die Laguna Lippe und möchte jetzt eindlich meine 40mm Feder rausschmeißen und mir nen Fahrwerk gönnen! Da würde ich gern wissen ob ich Probleme mit dem Tüv bekomme wenn er vorne zu tief ist?War immer der Meinung das es da nen mindestmaß bei der Bodenfreiheit gibt
>
> Ich glaub das ist regional und von TÜV zu TÜV verschieden *g*
> Hab aber mal was gehört, dass du ca. 6-8 cm (kenn die genaue Zahl nicht mehr) mindestens zwischen Boden und FESTEN Teilen haben musst. Deine flexible Spoilerlippe darf soweit mir bekannt ist auch noch tiefer sein.
> Es kann dir dann auch noch passieren, dass ein TÜV-Prüfer bei nem 206 Streß macht, weil das Kennzeichen zu tief ist, aber was solls: fahr zum nächsten, der trägst wahrscheinlich ein.

es gibt keine Mindestbodenfreiheit in Deutschland. Nur einen Richtwert!

mfg lars

Gast

Beitrag von Gast » Do 22.04.04 16:29

also kann ich meinen so tief ballern bis da net mal mehr ne zigaretten schachtel für quer drunter passt!?
is ja krass.. is das net irgendwie ne gefährdung!? ich mein wenn man sich was abfährt kann das zu bösen folgen kommen, wenn das herumfliegende Teil irgendein auto trifft bei 100 oder auch mehr!!! ?!

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Beitrag von 206fanatiker » Do 22.04.04 16:38

der letzte eintrag war von mir ;-) sorry ;-)
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Terminator33
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Beitrag von Terminator33 » Do 22.04.04 20:31

> little_lion schrieb:
> Es kann dir dann auch noch passieren, dass ein TÜV-Prüfer bei nem 206 Streß macht, weil das Kennzeichen zu tief ist, aber was solls: fahr zum nächsten, der trägst wahrscheinlich ein.


Das ist nem Freund von mir mit seinem Corsa passiert... er hats eingetragen bekommen, aber der Prüfer hat gemeint: Wenn du angehalten wirst und die Bullen messen nach, dann bist du dran ;)

Versteh ich nicht ,dann is doch der TÜV-Prüfer dran, oder? *g*

little_lion
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Beitrag von little_lion » Do 22.04.04 23:10

> > little_lion schrieb:
> > Es kann dir dann auch noch passieren, dass ein TÜV-Prüfer bei nem 206 Streß macht, weil das Kennzeichen zu tief ist, aber was solls: fahr zum nächsten, der trägst wahrscheinlich ein.
>
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> Das ist nem Freund von mir mit seinem Corsa passiert... er hats eingetragen bekommen, aber der Prüfer hat gemeint: Wenn du angehalten wirst und die Bullen messen nach, dann bist du dran ;)
>
> Versteh ich nicht ,dann is doch der TÜV-Prüfer dran, oder? *g*

Nö, stimmt schon, dass eine Eintragung nicht unbedingt bedeutet, dass dann auch alles in Ordnung ist. Wenn etwas illegal ist, ändert auch eine TÜV-Eintragung daran nichts.
Die Sache mit dem Nummernschild ist nur die, dass das beim serienmäßigen 206 eigentlich schon zu tief hängt und daher würde ich mir deswegen in diesem speziellen Fall keine Gedanken deswegen machen; zumal bei den Gutachten der Fahrwerke und Federn nichts drin steht, dass das Nummernschild versetzt werden müsste (zumindest ist mir keins bekannt).
Eine 100%ige Lösung wäre eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, damit das Nummerschild so tief hängen darf (auch nach der Tieferlegung) oder es eben sonstwo höher anbringen.

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