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von Heyko » Fr 19.04.02 23:06
>Moin,
>die Versicherung will nen Nachweis, dass ich mir bei dem Totalschaden ein neues Auto geholt hab. Das kann denen doch egal sein was ich mit meinem Geld mache.
>Wie sieht die Gesetzeslage denn aus?
>MfG Frank
Also die Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Es kommt immer darauf an, welche Kosten geltend gemacht werden (wie bereits mit Mietwagen oder Nutzugsausfall hier angeführt). Aber: Es hängt auch mit der Entschädigungsleistung der Versicherung zusammen. Bei einem Totalschaden werden lt. Gutachten die Rep.-Kosten höher als der Zeit- oder Wiederbeschaffungswert deklariert. Trotzdem könnte es sein, das der Geschädigte sich zur Reparatur des Unfalls entscheidet (bei dem einen oder anderen Liebhaberstück kommt das vor). Daher wird nur die günstigste Variante seitens der Vers. erstattet. D.h. selbst im Fall einer Rep. wird nur der Zeit- oder Wiederbeschaffungswert ersetzt. Sollte sich aber herausstellen, das die Rep-Kosten ohne Zahlung von Zusatzleistungen günstiger kommen, werden diese ersetzt. Bei Verwertung des Schrott wird außerdem der Verkauspreis von der Zahlung in Abzug gebracht. Die Vers. verlangt nun den Nachweiß über das neue Fahrzeug, da es eine Schadensminderungspflicht gibt. Bedeutet: Den Schaden so gering wie möglich halten. Und jetzt kommt die Sache mit Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung. Wenn kein neues Fahrzeug angeschafft wird, geht man von einer Reparatur aus uns ersetzt die Kosten für Nutzungsausfall lt. Gutachten z.B. Rep-Dauer 10 Tage. Außer man kann nachweisen, in einer gewissen Zeitspanne (die Regelung spricht von ca. 3 Wochen) kein Ersatz gefunden zu haben. Jedoch muß dann die Notwendigkeit des Bedarfs nachgewiesen werden und die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels (Fahrzeug von anderem Familienmitglied genutzt, Freundin, Frau etc. und das beruflich bedingt (Fahrt zur Arbeit etc.)).
Da ich jetzt nicht weiß, was Du vorhast, ist es schwierig, die richtige Vorgehensweise und die Abrechnungsart zu bestimmen, bzw. die zu erstattenden Kosten aufzuführen.