Service
Vondeberg hat geschrieben:Vorgeschichte:
Peugeot 207 beim Händler gebraucht gekauft. Nach circa 600 km Überführung Ölverlust im Bereich Ölfilter festgestellt.
Im Rahmen der Inspektion wurde der defekte Ölfilter nebst Dichtung ausgetauscht. Diesen Mangel übernimmt der Händler im Rahmen der Sachmängelhaftung.
Welchen Arbeitszeitanteil der Rechnung darf er tragen?
Vondeberg hat geschrieben:Der Peugeot 207 wurde Ende Januar 2012 als scheckheftgepflegt verkauft. Allerdings fand die letzte Inspektion Anfang 2009 statt. Deshalb habe ich mich mit dem Händler geeinigt, dass wir die Inspektion bei Peugeot durchführen lassen werden. Vor der Inspektion und nach Überführung des Fahrzeuges haben wir festgestellt, dass das Fahrzeug "viel" Öl verliert. Da das Fahrzeug vor dem Verkauf eine Motorwäsche erhalten hat, konnten wir laienhaft die Verdachtsdiagnose stellen, dass das Fahrzeug im Bereich des Ölfilters, vermutlich aufgrund einer defekten oder fehlenden Dichtung, Öl verliert. Nach der Inspektion des Fahrzeuges bestätigte der Peugeot-Monteur unseren Verdacht. Da die Inspektion als "Komplett-Paket" abgerechnet wurde, möchte ich nun den Händler aufgrund des relevanten Mangels (fehlerhafter Ölfilter nebst Dichtung) mit den Materialkosten und anteiligen Arbeitszeitkosten daran beteiligen.